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Sozialräumliche Hilfen als Alternative zu den Hilfen zur Erziehung

Freitag, 27.04.2012

Auf Antrag der CDU- und GAL-Fraktion (Drs. 19/8212 vom 16.12.2010) und mit Zustimmung der Hamburger Bürgerschaft erhielt der Senat die Möglichkeit, zur Absicherung der Konsolidierungsziele im Bereich der Hilfen zur Erziehung die sozialräumlichen Angebote (SAE) und die „Neuen Hilfen“ ab dem 01.01.2011 in einem gemeinsamen Programm umzusetzen. Die entsprechenden finanziellen Volumina (insgesamt 12.097 Tsd Euro, davon 10.000 Tsd. Euro für die „Neuen sozialräumlichen Hilfen“) wurden in einem neuen Haushaltstitel 4460.684.86 „Sozialräumliche Hilfen und Angebote“ zusammengefasst und dem Deckungskreis 46 – Hilfen zur Erziehung – zugeordnet. Der Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 20/2172, Neufassung vom 22.11.2011) hat die Sicherstellung dieses Anliegens auch für das Jahr 2012 bewirkt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1:

a) Wurden zur Programmumsetzung der „Sozialräumlichen Hilfen“ konkrete Vereinbarungen mit den Bezirken getroffen? Wenn ja, mit welchen Bezirken und wann? Wenn nein, warum nicht?

b) Unterliegen die Vereinbarungen einer zeitlichen Befristung? Wenn ja, welcher? Wenn nein, warum nicht?

Frage 2:

a) Für welche Zielgruppen sind die „Sozialräumlichen Hilfen“ ausgerichtet?

b) Gibt es hierfür Vorgaben durch die zuständige Fachbehörde? Wenn ja, welche und auf welche Weise stellt die zuständige Fachbehörde durch ein Controlling sicher, ob die Vorgaben eingehalten wurden? Wenn Nein, warum nicht?

Frage 3:

Mit den „Sozialräumlichen Hilfen“ soll ein deutlicher Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) erzielt werden.

a) Auf welche Hilfearten im Bereich der Hilfen zur Erziehung fokussiert sich dieser Effekt und gibt es hierfür Vorgaben durch die zuständige Fachbehörde?

b) Nach welchen Kriterien bemisst es sich, ob ein Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung erzielt wurde?

c) In welchem Umfang (Fallzahl und Haushaltsmittel) konnten Auswirkungen/Einsparungen erzielt werden? (Bitte gentrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)

d) Welche Angebote konnten mit welchen Mitteln ihre Angebotsstruktur in dem beabsichtigten Ziel neu ausrichten? Wie verhält sich die Relation von eingesparten Mitteln auf der einen Seite sowie neu eingerichteten sozialräumlichen Hilfsangeboten in Bezug auf die jeweiligen durchschnittlichen Einzelfallkosten? (Bitte gentrennt nach Zuwendungsempfängern/Trägern, Bezirken und Jahren erfassen)

e) Wenn keine Auswirkungen erzielt wurden, worin liegen die jeweiligen Gründe? (Bitte gentrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)

Frage 4:

a) Durch wen und nach welchen Kriterien wurde die Höhe des Budgets festgelegt?

b) Welchen Bezirksämtern und in welcher Höhe wurde in 2011 und 2012 das jeweils anteilige Budget zur Umsetzung der „Sozialräumlichen Hilfen“ zugeteilt? (Bitte gentrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)

c) Wurde den Bezirksämtern das anteilige Budget in der vorgesehenen Höhe in 2011 und in 2012 übertragen? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)

d) Wenn Nein, warum nicht?

e) Wurde den Bezirksämtern ein Budget in abweichender Höhe zugeteilt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn Nein, warum nicht? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)

f) Haben die Bezirksämter das ihnen zugeteilte Budget ausgeschöpft? Wenn nein, wie hoch waren bzw. sind die Restmittel? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)

g) An welche Zuwendungsempfänger (Träger) wurden bisher Mittel in welcher Höhe beantragt, bewilligt und in welcher Höhe abgerufen? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)

Frage 5:

Vom bezirklichen Budget können maximal 25 % für Personalstellen ASD-nah zur Umsetzung der sozialräumlichen Hilfen verwendet werden. In welcher Höhe haben die Bezirksämter in 2011 und 2012 aus dem Budget Mittel für entsprechende Personalstellen eingesetzt? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)

Frage 6:

Ist der Senat nach den bisherigen Erkenntnissen davon überzeugt, dass durch die „Sozialräumlichen Hilfen“ erwartungsgemäß ein deutlicher Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung erzielt werden können? Wenn ja, wie erklärt er sich, dass nach der Haushaltsplanung 2013/2014 der zuständigen Fachbehörde (Stand: April 2012) für 2013 ein weiterer Anstieg bei den Kosten der Hilfen zur Erziehung gegenüber 2011 um 7,09% erwartet wird?