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Umsetzung der Compliance-Richtlinie durch die SAGA

Donnerstag, 11.03.2021

Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses der Unternehmenssteuerung und -überwachung hat die FHH die Compliance-Rahmenrichtlinie als konsequente Weiterentwicklung des bereits verpflichtenden Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) eingeführt. Damit soll insgesamt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Entscheidungen der öffentlichen Unternehmen, in die Beteiligungsverwaltung und in den Senat gesteigert werden.

Die öffentlichen Unternehmen sollen entsprechend der Rahmenrichtlinie ihr bestehendes Compliance Management System (CMS) weiterentwickeln bzw. erstmalig ein umfassendes CMS aufbauen. Die Rahmenrichtlinie legt dabei die Compliance-Ziele, -Prinzipien und Mindeststandards fest, die durch die Unternehmen in ihren CMS individuell umzusetzen sind.

Unter Compliance ist regeltreues und pflichtgemäßes Verhalten im Sinne der Legalitätspflicht zu verstehen. Dies umfasst externe Regeln, d.h. allgemein verbindliche Regeln, wie Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung aber auch interne Regeln, wie beispielsweise selbstauferlegte Vorgaben oder unternehmensspezifische Verhaltensregelungen. Compliance soll zum einen helfen, durch Prävention den Eintritt von Pflichtverletzungen, Schadens- und Haftungsfällen zu vermeiden. Zum anderen sollen eingetretene Pflichtverstöße frühzeitig erkannt und bewertet werden, damit angemessen auf diese reagiert werden kann.

Im CMS sollen insbesondere die folgenden Bereiche geregelt werden: Geschenke, Zuwendungen bzw. Einladungen zu Veranstaltungen oder sonstige Vorteile, rechtskonforme Vergabe von Leistungen und das Neutralitätsgebot (Ziffer 4.1.1., Compliance-Rahmenrichtlinie für die öffentlichen Unternehmen der FHH).

Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anforderungen kennen und verstehen, weisen die Unternehmen regelmäßig auf das CMS hin und führen obligatorische Compliance-Schulungen durch die/den Compliance-Beauftragte/n oder externe Dienstleister durch. Die Schulungen sollen wiederholt erfolgen und dabei einen Turnus von drei Jahren nicht überschreiten (Ziffer 9.1).

Hamburg ist eine attraktive und wachsende Metropole. Aus diesem Grund gibt es eine große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Die SAGA Unternehmensgruppe erfüllt in diesem Kontext als städtischer Konzern eine wichtige Aufgabe: Sie steht für eine sichere und soziale verantwortliche Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum. Die SAGA vermietet 135.000 Wohnungen und engagiert sich verstärkt im Wohnungsneubau.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

Frage 1: Wie stellt die SAGA sicher, dass die Ziele der Compliance-Richtlinie der FHH sichergestellt sind? Bitte detailliert das Verfahren innerhalb des Unternehmens darstellen.

Frage 2: Erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig Compliance-Schulungen und -Fortbildungen? Wenn ja, wie und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Bitte detailliert darstellen.

Frage 3: Welche Maßnahmen führt die SAGA innerhalb ihrer Strukturen durch, um eine diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe sicherzustellen? Welche Maßnahmen sind ggf. zusätzlich diesbezüglich in Planung? Bitte detailliert darstellen.

Frage 4: Wie trägt der Senat dafür Sorge, dass in Hamburg eine diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe und damit die Förderung guter Nachbarschaft sichergestellt werden? Bitte detailliert darstellen.