Verbesserungen beim Einladungswesen zu den Vorsorgeuntersuchungen U6 und U7
Donnerstag, 07.08.2025
Einleitung für die Fragen:
Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen für Kinder, die dazu dienen, die gesundheitliche Entwicklung zu überprüfen, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen und zu behandeln. Es gibt insgesamt vierzehn U-Untersuchungen, von der U1 (unmittelbar nach der Geburt) bis zur U13 (zeitgleich zur ersten Jugenduntersuchung J1). Die sich anschließenden beiden Jugenduntersuchungen J1 (12. bis 14. Lebensjahr) und J2 (16. bis 17. Lebensjahr) ergänzen die Kindervorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen werden von Kinder- und Jugendärzten oder Hausärzten durchgeführt und von den Krankenkassen im Falle der U1-U9 sowie der J1-Untersuchung übernommen. Die U-Untersuchungen werden aus verschiedenen Gründen nicht vollständig wahrgenommen, so dass Hamburg ein verbindliches Einladungswesen für die U6 und U7 im ersten und zweiten Lebensjahr etabliert hat. Das Ziel ist, allen Kindern in Hamburg ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.
Das verbindliche Einladungswesen zu den Vorsorgeuntersuchungen U6 und U7 hat eine sehr hohe Fehlerquote und erfolgt in einem Verfahren, dass Hamburgs Charakter als Zentrum der modernen und IT-gestützten Medizin nicht gerecht wird.
Der Senat und die ihn tragenden Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben sich im Koalitionsvertrag für die 23. Wahlperiode Verbesserungen vorgenommen:
„Wir streben eine sehr hohe Untersuchungsquote bei den Schuleingangsuntersuchungen an. Unser Ziel ist es, alle Kinder in der Stadt frühzeitig zu erreichen, daher werden wir bei den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U6 und U7, für die es bereits ein verbindliches Einladungswesen gibt, besser nachhalten, wenn die Untersuchungen nicht wahrgenommen werden. Eine Ausweitung der Verbindlichkeit des Einladungs- und Rückmeldewesens auf weitere U-Untersuchungen prüfen wir.“
Auch der Bund hat sich ebenfalls Ziele gesetzt und das Folgende vereinbart:
„Krankheitsvermeidung, Gesundheitsförderung und Prävention spielen für uns eine wichtige Rolle. Wir sprechen Menschen, insbesondere Kinder, zielgruppenspezifisch, strukturiert und niederschwellig an. Die bestehenden U-Untersuchungen werden erweitert und das Einladewesen für alle weiterentwickelt.“
Wir fragen den Senat:
Frage 1: Welche sind die Hauptkritikpunkte, Mängel und Nachteile beim bisherigen Hamburger Einladungswesen?
Frage 2: Welche Maßnahmen sind geplant, um zu einer Verbesserung beim Hamburger Einladungswesen zu kommen?
Frage 3: Wann treten die Veränderungen ein?
Frage 4: Welche Ziele werden mit diesen Verbesserungen verfolgt?
Frage 5: Ist mit der geplanten Verbesserung auch eine Ausweitung auf weitere U-Untersuchungen möglich?
Frage 6: Muss für die Entwicklung einer effektiveren Vorgehensweise eine Änderung des § 7b HmbGDG erfolgen und falls ja, wird der Senat der Bürgerschaft hierzu einen Gesetzentwurf übermitteln?
Frage 7: Welche Pläne verfolgt der Bund, um das Einladungswesen weiterzuentwickeln?