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„Zukunftskonzept Universitätsverwaltung“ – Stand der Umsetzung und die Auswirkungen auf Forschung und Lehre

Mittwoch, 15.11.2017

Seit Mai 2011 findet an der Universität Hamburg ein Prozess zur Entwicklung eines „Zukunftskonzepts Universitätsverwaltung“ statt. Ziel ist es, die Verwaltungsstrukturen auf allen Ebenen der Universität so zu verbessern, dass Forschung und Lehre besser als bislang unterstützt werden. Einbezogen in die Betrachtung werden alle Bereiche der Universitätsverwaltung. Bis Ende 2012 fand die Vorprojektphase statt. Anschließend wurde das Projekt auf der Grundlage eines externen Expertenberichts in die Hauptphase überführt. Seit dem Frühjahr 2013 werden nun die Empfehlungen und Reformideen in konkreten Teilprojekten umgesetzt.

 

In der Vereinbarung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und des Präsidiums der Universität Hamburg über die Universitätsentwicklung 2013-2020 (Drs. 20/2350 vom 22.11.2011) verpflichtete sich die Universität Hamburg, das oben beschriebene „Zukunftskonzept Universitätsverwaltung“ zu entwickeln. Ziel soll nach dieser Vereinbarung eine Entbürokratisierung und die Reduktion der Verwaltungsaufgaben um 5-10% auf der Basis des eingangs erwähnten Berichts der externen Expertenkommission sein.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Was sind oder waren die konkreten Teilprojekte, die auf der Grundlage der Empfehlungen und Reformideen des Berichts der externen Expertengruppe umgesetzt werden oder wurden?

 

2. Was ist oder war das Ziel dieser Teilprojekte und welche Teilprojekte konnten zwischenzeitlich mit welchem Ergebnis abgeschlossen werden?

 

3. Wurden zur Umsetzung der Empfehlungen und Reformideen des Berichts der externen Expertengruppe zusätzliche Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen? Wenn ja, in welchem Bereich und in welchem Umfang?

 

4. Falls Teilprojekte noch nicht abgeschlossen sind: Was ist der derzeitige Arbeitsstand und wann werden diese Projekte beendet sein?

 

5. Wie viele Berichte oder Zwischenberichte sind im Rahmen dieser Teilprojekte verfasst wurden, welche Bedeutung kam ihnen zu und wo können diese Berichte eingesehen werden?

 

6. Wer war für die Umsetzung der Teilprojekte jeweils verantwortlich als Projektleiter bzw. Projektleiterin?

 

7. Welche Gremien der akademischen Selbstverwaltung wurden wann oder werden derzeit, auf welche Weise, wie oft und in welchem Stadium der Projektrealisation in die Reformprozesse einbezogen?

 

8. Hat es auf der Grundlage des Berichts der externen Expertengruppe oder als Ergebnis der Arbeit in den Teilprojekten strukturelle Veränderungen in der Universität Hamburg gegeben? Wenn ja, an welcher Stelle, mit welchem Ziel und wurden diese Ziele bislang in der Umsetzung erreicht?

 

9. Hat es auf der Grundlage des Berichts der externen Expertengruppe personelle Veränderungen gegeben? Wenn ja, an welcher Stelle, mit welchem Ziel und wurden diese Ziele bislang in der Umsetzung erreicht? Wurden insbesondere neue Stellen geschaffen?

 

10. Wurde das Ziel der Entbürokratisierung erreicht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen waren dafür ausschlaggebend?

 

11. Wurde das Ziel der 5-10%igen Reduktion der Verwaltungsaufgaben erreicht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen waren dafür ausschlaggebend?

 

12. Wie werden Forschung und Lehre durch die ergriffenen Maßnahmen nun besser durch die vorgenommenen Veränderungen unterstützt?

 

13. Ist eine Evaluation der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?