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Wandsbek |
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Karin TimmermannMitglied im Haushaltsausschuss und im Gesundheitsausschuss Bezirk: Wandsbek |
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Dienstag, 27.08.2019, Drucksache 21/
Antrag der Abgeordneten Gerhard Lein, Jenspeter Rosenfeldt, Karin Timmermann, Jan Balcke, Gert Kekstadt, Doris Müller, Isabella Vértes-Schütter, Sylvia Wowretzko, Annegret Kerp-Esche und Fraktion sowie der Abgeordneten Christiane Blömeke, Martin Bill, Mareike Engels, Anna Gallina, René Gögge (GRÜNE) und Fraktion
Das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) mit Sitz in Hamburg hat im April 2018 die inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken evaluiert und Empfehlungen formuliert, wie Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkasso-Unternehmen geschützt werden können. Die 14. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat unter Beteiligung Hamburgs im Juni 2018 den Handlungsbedarf erkannt und den Bund aufgefordert, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des iff tätig zu werden. Weiter wurde auf Initiative Hamburgs auf der 15. VSMK im Mai 2019 beschlossen, die Pflichtinformationen an die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu ergänzen und die Schuldnerinnen und Schuldner klar und verständlich über die Verjährungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und ihre Auswirkungen zu informieren. Ziel dieser Initiative ist, die Geltendmachung von bereits verjährten Forderungen zu erschweren.