Konzessionsvertrag mit E.ON Hanse (V): Endschaftsregelung
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Montag, 10.05.2010, Drucksache 19/6166
Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank
Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Schaal
Der Senat hatte den Konzessionsvertrag mit E.ON Hanse 2008 verlängert. In der Drs. 19/1884 gab der Senat Hinweise auf die Ausgestaltung der Endschaftsregelung.
Dabei wurden keine Aussagen zu den Beschäftigungsverhältnissen mit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemacht, die im Bereich der allgemeinen Gasversorgung der Stadt tätig sind. Im abgelaufenen Konzessionsvertrag aus dem Jahre 1989 wurde dagegen in § 9 Absatz 2 ausdrücklich ein solcher Punkt aufgenommen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Gibt es im geltenden Konzessionsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und E.ON Hanse in der Endschaftsregelung eine Regelung zu den Beschäftigungsverhältnissen im Bereich Netze für den Fall, dass der Konzessionsvertrag mit E.ON Hanse nicht verlängert oder fortgeführt wird und die Stadt oder ein Dritter die Netze betreiben will?
a. Wenn ja – was ist vorgesehen?
b. Wenn nein – warum wurde darauf verzichtet?
2. Welche Rechte haben Arbeitnehmer/-innen in dem Fall einer Nichtverlängerung bei Betriebsübergang?