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Aktuelle Stunde: Breiter Beteiligungsprozess der Bürgerschaft wird erweitert

Mittwoch, 25.11.2020

Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert heute in der Aktuellen Stunde erneut die Beteiligung des Parlamentes bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Seit Beginn der Coronakrise hat die Bürgerschaft in 12 von 13 Sitzungen sowie in 47 Ausschusssitzungen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beraten. Die Regierungsfraktionen werden den schon jetzt vorbildlichen Beteiligungsprozess der Abgeordneten mit einem entsprechenden Antrag weiter ausbauen. Dies geschieht unter Beachtung des durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Handlungsrahmens.

 

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Hamburgische Bürgerschaft hat in 12 von 13 Sitzungen über die Corona-Pandemie, Maßnahmen zur Eindämmung oder die Abmilderung der negativen Folgen beraten und dabei auch diverse Fraktionsanträge behandelt. Hinzu kamen umfängliche Beratungen in 47 Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse. Das ist ein starker Ausdruck der Demokratie und des Parlamentarismus in Hamburg. An diesen Beratungen hat neben allen anderen Bürgerschaftsfraktionen auch die CDU teilgenommen, die sich aus parteipolitischen Gründen heute daran aber nicht mehr erinnern mag und das parlamentarische Engagement in der Pandemiebekämpfung kleinredet. Für SPD, Bürgermeister und Senat sowie den überwiegenden Teil der Bürgerschaft steht die Bekämpfung der Pandemie und schnelle Hilfe für die vielen Betroffenen im Zentrum des politischen Handelns.

 

Die Hamburgische Bürgerschaft nimmt ihre Verantwortung vorbildlich war. Unabhängig vom Senat und den Corona-Verordnungen war und ist die Bürgerschaft als Gesetzgeber jederzeit in der Lage, eigene und bei Bedarf abweichende Beschlüsse zu fassen. Die Regierungsfraktionen unterstützen ausdrücklich den verantwortungsvollen Kurs des Ersten Bürgermeisters und des Senats, die in den Grundsatzfragen der Pandemiebekämpfung auf ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln der Bundesländer setzen.

 

Es ist gut, dass der Bundestag durch seinen Beschluss in der letzten Woche noch einmal die epidemische Notlage von nationaler Bedeutung festgestellt und durch die Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes die Rechtssicherheit hinsichtlich grundrechtseinschränkender Maßnahmen endlich gestärkt hat. Anders als in Hamburg waren in anderen Ländern Maßnahmen von Gerichten wieder aufgehoben worden. Mit dem neuen §28a im Bundesinfektionsschutzgesetz hat der Bundestag nun für den Bund und die Bundesländer mögliche Eingriffsmaßnahmen sowie den Handlungsrahmen klar definiert. Bundesregierung und Landesregierungen sind zugleich ermächtigt, auch weiterhin Verordnungen zu erlassen. Durch den Beschluss des Bundesrates sowie die Unterstützung der Ministerpräsidentinnen, -präsidenten und Bürgermeister von SPD, CDU, Grünen und Linken ist ein parteiübergreifender wichtiger Konsens erzielt worden.

 

Für Hamburg bedeutet dies, dass die umfassende Beteiligung der Bürgerschaft weiter ausgebaut und der Senat das Parlament in neuen formalisierten Prozessen etwa über erlassene Verordnungen und beabsichtigte Verlängerungen unmittelbar unterrichtet. Wir werden diesen Prozess vor dem Hintergrund der neuen, von Bundestag und Bundesrat beschlossenen und nun geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln und einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einbringen. Der konkrete Schutz des Lebens hat dabei oberste Priorität. Daher bieten wir der Opposition nach wie vor die Zusammenarbeit an. Das setzt aber auch die ehrliche Bereitschaft zu einer solchen voraus.“