Zum Hauptinhalt springen

Barrierefreie Krankenhäuser: Gesundheitssystem Stück für Stück inklusiver gestalten

Mittwoch, 13.01.2021

SPD und Grüne wollen das Thema Barrierefreiheit und den Umgang mit Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus voranbringen und haben dazu einen gemeinsamen Antrag in die heutige Bürgerschaftssitzung eingebracht (siehe Anlage). Demnach sollen die Themen in der mehrjährigen Krankenhausplanung, also in der Planung des stationären Versorgungsangebots, einen Schwerpunkt bilden. Der rot-grüne Senat hatte bereits in den vergangenen Jahren die medizinische Versorgung von Menschen mit schweren Behinderungen im ambulanten Bereich durch die Einrichtung eines „Medizinischen Zentrums für erwachsene Menschen mit Behinderung“ (MZEB) beim „Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion“ (SIMI) vorangebracht und auf Bundesebene für eine Finanzierungsgrundlage im Sozialgesetzbuch gesorgt.

 

Dazu Sabine Jansen, Expertin für Krankenversorgung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Themen Barrierefreiheit im Krankenhaus und Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung müssen in der Krankenhausplanung schon heute bewegt werden, um dann für die nächsten Jahre verankert zu sein. Im Gespräch und unter Einbeziehung der Verbände der Menschen mit Behinderung wollen wir die Krankenhausplanung in diesem Punkt weiter verbessern. Das Hamburger Krankenhausgesetz formuliert bereits heute hohe Ansprüche an den Umgang mit Menschen mit Behinderung im Krankenhaus. Dennoch sind in manchen Häusern noch Verbesserungen notwendig und das wollen wir in den kommenden Jahren Schritt für Schritt angehen. Damit lösen wir ein wichtiges Versprechen aus unserem Koalitionsvertrag ein.“

 

Dazu Linus Jünemann, Sprecher für Pflege und Gesundheitsförderung der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Zu einem inklusiv gestalteten Gesundheitssystem gehört mehr als ein barrierefreies Krankenhauszimmer. Neben der Schulung des Personals müssen Umgebungen geschaffen werden, in denen sich alle Menschen frei und sicher bewegen können. Dazu gehört zum Beispiel auch die akustische und visuelle Aufbereitung von Informationen und die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln. Zusätzlich leisten gerade auch vertraute, persönliche Assistenzpersonen einen wichtigen Beitrag. Für diese muss der Bundesgesetzgeber eine allgemeine Finanzierung während Krankenhausaufenthalten sicherstellen. Ein entsprechender Bundesratsbeschluss wurde vor Kurzem auf Initiative des Landes Bremen verabschiedet. Mit unserem Antrag wollen wir sicherstellen, dass die Versorgung von Menschen mit Assistenzbedarf bei der Fortschreibung des Hamburger Krankenhausplans im Sinne einer immer inklusiveren Gesellschaft zum Schwerpunkt gemacht wird.“