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Berliner Mietendeckel gekippt: „Der Mietendeckel ist kein Allheilmittel für den Wohnungsmarkt“

Donnerstag, 15.04.2021

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel für ungültig erklärt und ausgeführt, dass die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Mietenmarktes allein in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Das Urteil bestätigt damit die Vorbehalte Hamburgs.

 

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Berlin hat beim Mieterschutz große Hoffnungen auf den Mietendeckel gesetzt und damit den Anschein erweckt, er sei ein Allheilmittel für den Wohnungsmarkt. Das war fahrlässig gegenüber allen Berliner Mieterinnen und Mietern. Auch in Hamburg war die plakative Forderung der Linken nach einem Hamburger Mietendeckel mit nicht absehbaren Risiken verbunden. Deshalb war es richtig, dass wir diese von Beginn an rechtlich sehr fragwürdige Regelung nicht in Hamburg eingeführt haben. Stattdessen verfolgen wir seit Jahren einen nachhaltigen Weg: Der Hamburger Wohnungsmarkt profitiert von umfassendem Mieterschutz und Wohnungsneubau. Seit 2011 haben wir über 100.000 neue Wohnungen genehmigt – 70.000 sind bereits gebaut, davon rund 21.500 öffentlich geförderte Wohnungen. Über 310.000 Menschen leben in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung, die den besonderen Schutz von Mietwohnungen sicherstellt. Darüber hinaus haben wir die Kappungsgrenzen abgesenkt, um den Spielraum bei Mieterhöhungen zu reduzieren. Starke Genossenschaften und die SAGA stützen den Wohnungsmarkt zusätzlich. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wird in den kommenden Jahren eine zentrale Herausforderung in den Metropolen bleiben. Durch den Verkauf des kommunalen Wohnungsbestandes hat Berlin viel Gestaltungsspielraum aus der Hand gegeben. Umso wichtiger ist es, dass auf Bundesebene auch gegen den Widerstand der Union zusätzliche Instrumente des Mieterschutzes aktiviert werden. Ich bin zuversichtlich, dass sich nach der Bundestagswahl hierfür endlich Mehrheiten finden lassen.“