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Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig: „Es bleibt unser Ziel, Parität herzustellen“

Freitag, 23.10.2020

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute das Brandenburgische Paritätsgesetz für nichtig erklärt. Ziel des Gesetzes war es, über abwechselnd mit Frauen und Männern besetzte Wahllisten dafür zu sorgen, dass sich eine im Hinblick auf die Geschlechter ausgeglichene Verteilung der Landtagsmandate ergibt. Das Gericht entschied ähnlich wie zuvor das Verfassungsgericht in Thüringen, dass das Gesetz unter anderem in unzulässiger Weise die Wahlvorschlagsfreiheit und die Chancengleichheit von Parteien und damit den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletze.

 

Dazu Gabriele Dobusch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichts ist enttäuschend. Nach den Entscheidungen aus Thüringen und Brandenburg steht fest, dass der verfassungsrechtliche Rahmen nur wenig Spiel für das wichtige Ziel lässt, eine gerechte Verteilung der Geschlechter in den Landtagen und damit eine Steigerung des Anteils der weiblichen Abgeordneten zu erreichen. Beide Gerichtsentscheidungen enthalten aber rechtliche Hinweise, bei deren Beachtung die Erarbeitung eines verfassungskonformen Gesetzesentwurfs weiterhin möglich erscheint. Diese Optionen werden wir in Hamburg jetzt eingehend analysieren. Zudem werden wir uns noch einmal intensiv damit auseinandersetzen, warum es in anderen europäischen Staaten inzwischen verfassungsgemäße Paritätsgesetze gibt. Es ist nicht auszuschließen, dass – ähnlich wie in Frankreich – erst der anspruchsvolle Weg über eine Verfassungsänderung zu gehen ist, der letztlich den Weg für den einfachen Gesetzgeber frei macht. Unabhängig von der Entscheidung in Brandenburg bleibt es unser Ziel, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen und Parität herzustellen.“