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Flächenvergabe im Hamburger Hafen: Mehr Investitionen durch Erbbaurechtsverträge

Dienstag, 28.08.2018

SPD und Grüne setzen sich dafür ein, dass bei der Flächenvergabe im Hamburger Hafen weiterhin das „Landlord-Prinzip“ gilt. Dieses sieht vor, dass Hafenflächen im Besitz der Stadt nicht veräußert, sondern lediglich vermietet werden. Das gilt auch für neu zu erschließende Flächen wie Steinwerder Süd. Gleichzeitig sollen künftig auch Erbbaurechtsverträge durch die Stadt beziehungsweise die Hamburg Port Authority (HPA) abgeschlossen werden können. Bei der Flächenvergabe soll die beschäftigungsintensive Nutzung des Areals zudem stärker berücksichtigt werden. Einen entsprechenden Antrag bringt die Regierungskoalition in die nächste Bürgerschaftssitzung ein (siehe Anlage). Damit schaffen SPD und Grüne wichtige Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Hamburger Hafens.

 

Dazu Joachim Seeler, hafenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Neuerungen bei der Flächenvergabe bedeuten für die Stadt Hamburg einen großen Schritt zur Weiterentwicklung der Hafenflächen. Mit dem ‚Landlord-Prinzip‘ bleibt die Stadt weiterhin Eigentümerin der Grundstücke, mit dem Erbbaurecht gestalten wir die Vergabe aber deutlich flexibler. Damit fördern wir mehr Investitionen in den Hafen und schaffen die Grundlage für neue Arbeitsplätze.“

 

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender und hafenpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Diskussion um die Entwicklung von Steinwerder Süd hat im Hafen für viel Unruhe gesorgt. Klar ist: Das im Hafenentwicklungsgesetz beschriebene Eigentümer-Prinzip gilt. Die Flächen im Hafen gehören der Stadt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Durch die Möglichkeit, verstärkt Erbbaupachtverträge an Unternehmen zu vergeben, können diese größere Investitionen tätigen und damit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten am Standort ausbauen. Das ist auch im Interesse der Stadt.“