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Gute Pflege: Hamburg ist „bundesweit vorbildlich“

Mittwoch, 13.06.2018

Der Senat hat der Bürgerschaft heute einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes und zur Neuordnung der Wohn-Pflege-Aufsicht vorgeschlagen (siehe Anlage). Das Gesetz regelt die Arbeit von knapp 1.000 Hamburger Einrichtungen und Diensten, die Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderung im täglichen Leben versorgen. Insgesamt vier Verordnungen sollen künftig die baulichen und personellen Standards sowie die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Kontrollen der Einrichtungen und Dienste regeln. Der Gesetzentwurf wurde heute durch die Bürgerschaft für weitere Beratungen in den Fachausschuss überwiesen.

 

Dazu Gerhard Lein, Fachsprecher Senioren der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket wird die Qualität der Pflege entscheidend verbessern und ist bundesweit vorbildlich. Hamburg wird auch zukünftig als einziges Bundesland die ambulanten Pflegedienste kontrollieren und so zusätzliche Transparenz schaffen. Die verpflichtende Veröffentlichung von Prüfergebnissen hat daran einen erheblichen Anteil. Zudem werden im Gesetzentwurf erstmals auch neue Wohn- und Betreuungsformen wie die „Wohnassistenzgemeinschaften“ für Menschen mit geringem Pflegebedarf einbezogen. Damit können wir in Zukunft noch mehr pflegebedürftigen Hamburgerinnen und Hamburgern Sicherheit geben. Der Senat zeigt mit dem Gesetzentwurf, dass er den Schutz von pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst nimmt und schafft mit ihm die Grundlage für wegweisende Standards."