Zum Hauptinhalt springen

Hamburg geht voran – Tariflicher Mindestlohn von zwölf Euro kommt

Freitag, 27.04.2018

Im Einflussbereich der Stadt Hamburg soll künftig ein tariflicher Mindestlohn von 12 Euro gelten. Eine entsprechende Initiative bringen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Bürgerschaftssitzung Mitte Mai auf den Weg (siehe Anlage). Für alle Beschäftigten im Personalbestand der Stadt Hamburg sowie den städtischen Betrieben und Unternehmen sollen mit den zuständigen Gewerkschaften Tarifverträge über eine Mindestlohngrenze von 12 Euro vereinbart werden. Je nach Abstand zu den derzeit geltenden Stundenlöhnen kann die tarifliche Umsetzung auch schrittweise erfolgen. Wie schon bei der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ist Hamburg bundesweit nun auch Vorreiter bei der Vereinbarung eines Mindestentgelts in den Tarifverträgen.

 

Dazu Jens-Peter Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Mit dem tariflichen Mindestlohn von 12 Euro bei der Stadt und ihren öffentlichen Unternehmen setzen wir unsere Politik für Gute Arbeit in Hamburg konsequent fort. Als nächstes setzen wir den Koalitionsvertrag der Großen Koalition um und erarbeiten ein Programm für einen sozialen Arbeitsmarkt zur Integration von Langzeitarbeitslosen."

 

Dazu Wolfgang Rose, Koordinator für Gewerkschaftskontakte in der SPD-Fraktion: "Es ist Zeit für ein Zeichen gegen Niedriglöhne und Altersarmut: Die Gepäck- und Frachtabfertiger am Flughafen, die Servicekräfte der elbkinder-Kitas und des UKE, die Reinigungskräfte der Hochbahntochter TEREG, die Hilfskräfte bei Bäderland und viele andere Niedriglöhner – sie alle werden demnächst in Hamburg einen Mindestlohn von 12 Euro erhalten. Damit sorgen wir für Existenzsicherung und verhindern eine Armutsrente bei lebenslangem Niedriglohn. Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften über diese Lohnuntergrenze bei öffentlichen Unternehmen sind der richtige Weg dafür, denn bei der Umsetzung dieser Vorgabe muss in manchen Tarifverträgen der untere Lohnbereich neu geordnet werden. Bei großen Differenzen kann auch eine schrittweise Angleichung erfolgen. Würde hat ihren Wert und Arbeit hat ihren Preis – mit der Anhebung des Mindestlohns zeigen wir Respekt, Anerkennung und Wertschätzung für jede Arbeit und wir leisten einen notwendigen Beitrag für die Teilhabe der betroffenen Menschen am gesellschaftlichen Leben. Gerade in Großstädten reicht die jetzige Höhe des Mindestlohns nicht zum Leben und benachteiligt vor allem Frauen, die überwiegend in Jobs mit Niedriglohn arbeiten. Mit der Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft wollen wir auch ein Zeichen für die private Wirtschaft und den öffentlichen Sektor in ganz Deutschland setzen: Es ist an der Zeit, dass die Mindestlohnkommission der Bundesregierung eine überdurchschnittliche Erhöhung vorschlägt und damit eine neue Grundlage von 12 Euro für zukünftige Angleichungen schafft. Die Einführung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns hat gezeigt, dass die angstmachende Prognose einer wachsenden Arbeitslosigkeit nicht eingetreten ist. Vielmehr hat der Mindestlohn mit einer gestiegenen Kaufkraft die Konjunktur gestärkt. Dies kann allerdings noch gesteigert werden, wenn die Kontrollen verstärkt und die Zahl der Kontrolleure aufgestockt wird."

 

Dazu Antje Möller, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "Der geltende gesetzliche Mindestlohn reicht gerade in einer Großstadt wie Hamburg nicht aus. Erneut als Vorreiter wollen wir als öffentlicher Arbeitgeber in Hamburg einen Prozess in Gang setzen, um die Mindestlöhne auf ein armutsfestes Niveau zu bringen. Ich bin überzeugt, gemeinsam mit den Gewerkschaften werden wir in kurzer Zeit entsprechende Tarifverträge aushandeln, die über Hamburg hinaus als Maßstab gelten können. Auch die privaten Arbeitgeber sind aufgefordert nachzuziehen. Was die öffentlichen Unternehmen können, sollte in der Privatwirtschaft keine Unmöglichkeit sein."