Zum Hauptinhalt springen

Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz: Weniger Barrieren, mehr Teilhabe

Mittwoch, 18.12.2019

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ergänzen mit einem umfangreichen Zusatzantrag das Hamburgische Gleichstellungsgesetz und schaffen damit in wichtigen Punkten mehr Teilhabe und weniger Barrieren. Eine neu einzurichtende Schlichtungsstelle sowie ein Partizipationsfonds stärken künftig diese grundlegenden Rechte (siehe Anlage). Das Gleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ und zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Dazu Regina Jäck, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist gut, dass wir nach der Anhörung der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) und weiterer Experten im Sozialausschuss noch wichtige Änderungen in das Gesetz aufnehmen konnten. So schaffen wir nun die von der LAG geforderte Schiedsstelle und verankern im Gesetz einen Partizipationsfonds für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben. Auch die Position der Senatskoordinatorin, die ab der nächsten Wahlperiode hauptamtlich arbeiten soll, haben wir noch einmal gestärkt. Diese Stimme wird in der Bürgerschaft künftig deutlich mehr Gewicht haben. Auch im bundesweiten Vergleich setzt das Gesetz neue Maßstäbe. Der Beteiligungsprozess ist beispielgebend und hat erheblich zur weiteren Verbesserung des Gesetzes beigetragen.“

 

Dazu Mareike Engels, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es war mir ein Anliegen, das Hamburgische Gleichstellungsgesetz weiter zu fassen, als bisher vorgesehen. Gerade im Bereich der Barrierefreiheit gab es aber im Verfahren von den Verbänden deutliche Kritik – und zwar zu Recht. Deswegen ändern wir nun die Vorschriften nach denen Barrierefreiheit hergestellt werden muss. Mit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle und eines Partizipationsfonds werden künftig sowohl einzelne Menschen als auch Verbände mehr Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung erhalten als bisher. Wir möchten, dass jeder Mensch mit Behinderung sich in gesellschaftliche Prozesse einmischen kann und die Chance hat, politisch mitzubestimmen. Der Partizipationsfonds soll zukünftig dazu die nötige Unterstützung bereithalten. Zukünftig können sich Menschen mit Behinderung oder ihre Verbände an die Schlichtungsstelle wenden, wenn sie ihre Rechte nicht erfüllt sehen. Dies ist eine schnellere und weniger aufwändige Möglichkeit, Rechte geltend zu machen. Die Verbandsklage bleibt aber natürlich erhalten. Wir stärken außerdem die Rolle der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung. Nicht nur soll dies zukünftig ein Hauptamt mit mehr Rechten sein, sondern wird auch durch die Bürgerschaft gewählt. Ich habe mich für diese Änderungen stark gemacht, weil Inklusion nicht Sache guten Willens ist, sondern ein Menschenrecht. Mit diesem veränderten neuen Gleichstellungsgesetz kommen wir der Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention ein Stück näher.“