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Hamburgisches Besoldungsgesetz: Höhere Außendienstzulage stärkt Steuerverwaltung

Donnerstag, 12.09.2019

Im Rahmen der Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionäre hat die Bürgerschaft am Mittwoch auf Antrag der Regierungsfraktionen auch beschlossen, die Zulage für den Außendienst der Steuerverwaltung von derzeit rund 38 Euro monatlich auf 76 Euro zu erhöhen. Die Zulage erhalten damit vor allem Betriebsprüfer.

 

Dazu Jan Quast, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Steuerverwaltung sichern die Einnahmen der Stadt und tragen daher maßgeblich zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Die Erhöhung der seit vielen Jahren unveränderten Außendienstzulage wird den wachsenden Anforderungen an die Steuerverwaltung gerecht und trägt dazu bei, die Tätigkeit attraktiver zu gestalten. Mit Blick auf den Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte und deren langfristige Bindung ist dies ein weiterer Baustein zur Stärkung der Hamburger Steuerverwaltung.“

 

Dazu Farid Müller, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Erhöhung der Außendienstzulage in der Steuerverwaltung ist ein weiterer Schritt, diesen wichtigen Bereich attraktiver zu machen. Die Stadt konkurriert gerade in diesem Feld besonders stark mit der Wirtschaft um die klügsten Köpfe. Uns ist es wichtig, dass wir eine funktionierende und gut aufgestellte Betriebsprüfung haben. Die hohe ideelle Wertschätzung für diese anspruchsvolle Tätigkeit soll sich auch finanziell niederschlagen. Neben den verbesserten Beförderungsmöglichkeiten und einer geänderten Stellenstruktur im letzten Jahr, ist eine Verdoppelung der Außendienstzulage ein weiterer guter Schritt zur Stärkung der Steuerverwaltung.“