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Hamburgisches Transparenzgesetz: Eine Hamburger Erfolgsgeschichte

Dienstag, 12.02.2019

Zum Antrag „Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes endlich umsetzen!“ der CDU und FDP bringen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen morgen einen klarstellenden Änderungsantrag in die Hamburgische Bürgerschaft ein (siehe Anlage).

 

Dazu Urs Tabbert, Fachsprecher für Justiz und Datenschutz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Hamburgische Transparenzgesetz ist eines der erfolgreichsten Gesetze, das wir als SPD in der letzten Wahlperiode etabliert haben. Damit hat Hamburg deutschland- und auch europaweit Maßstäbe für modernes und nachvollziehbares Verwaltungshandeln gesetzt. Weil jedes Gesetz immer noch besser sein kann, haben wir im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart, die umfangreiche Evaluation zum Transparenzgesetz sorgfältig auszuwerten und insbesondere zu klären, wie die mittelbare Staatsverwaltung – also beispielsweise die Handelskammer oder die Hochschulen – in das Transparenzportal einbezogen werden kann. Hier ist zwischenzeitlich durch die Gerichte geklärt worden, dass die derzeitige Regelung nicht für diese Akteure gilt. Um diese Lücke zu schließen, hatten wir bereits im Koalitionsvertrag vorausschauend vereinbart, im Dialog mit den Akteuren der mittelbaren Staatsverwaltung eine Lösung zu finden, um diese Unklarheit zu beseitigen. Auch wenn Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, erwarten wir, dass die Arbeiten an einem Gesetzesänderungsvorschlag seitens des Senats jetzt zügig im Sinne des Koalitionsvertrags zum Abschluss kommen. In der Bürgerschaft werden wir uns dann mit dem Änderungsvorschlag sorgfältig befassen. Ohne der Diskussion vorausgreifen zu wollen, gehe ich schon jetzt davon aus, dass wir damit die Erfolgsgeschichte des Transparenzgesetzes fortschreiben werden.“

 

Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Hamburger Transparenzgesetz ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern behördliches Handeln nachzuvollziehen und untermauert so das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die demokratischen Strukturen können von einer erhöhten Transparenz nur profitieren, gerade wenn dies auch für die mittelbare Staatsverwaltung gilt. Es ist darum gut, dass im Dialog mit den betroffenen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts eine entsprechende Lösung zugunsten einer Gesetzesänderung erarbeitet wird.“