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Haushalt 2021/2022: Für soziale Teilhabe und Gute Arbeit in einer vielfältigen Gesellschaft

Donnerstag, 03.06.2021

Im Rahmen der Haushaltsberatungen befasst sich die Bürgerschaft heute mit dem Etat der Behörde für Arbeit und Soziales für den insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro vorgesehen sind. Aufstockungen finden sich im Bereich Soziales bei Fördermaßnahmen zur Stärkung der Wohnungslosenhilfe, der Unterstützung der öffentlichen Unterbringung sowie der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Höhe von insgesamt 21 Millionen (2021) und 67 Millionen Euro (2022). Für aktive Arbeitsmarktpolitik sind im neuen Haushalt fast 150 Millionen Euro an Landesmitteln vorgesehen, darunter ein umfangreiches Arbeitsmarktprogramm im Volumen von 20 Millionen Euro. Hinzu kommen umfangreiche Mittel des Bundes. So können die Corona-Folgen für den Arbeitsmarkt aktiv abgefedert werden.

 

Dazu Ksenija Bekeris, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „In Zeiten der Pandemie braucht es mehr denn je eine soziale Stadt. Zusätzlich zu den bereits im Senatsentwurf enthaltenen Verstärkungen, die auch aufgrund der Corona-Folgen erforderlich waren, setzen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen weitere Akzente – beispielsweise durch die Unterstützung des Wohnungsbaus für besondere Zielgruppen durch eine Verstärkung des Opferschutzes und beim Ausbau der Barrierefreiheit in Gebäuden. Zudem setzen wir gezielt Mittel aus europäischen Förderprogrammen für Unterstützungsleistungen ein, die denjenigen zugutekommen, die besonders unter den Auswirkungen der Pandemie – etwa durch den Verlust des Arbeitsplatzes – zu leiden haben. Unser Ziel ist eine solidarische Stadt und eine Sozialpolitik, die den Hamburgerinnen und Hamburgern Zukunftschancen eröffnet, um ein selbstbestimmtes Leben nach ihren eigenen Vorstellungen in einer freien und vielfältigen Gesellschaft führen zu können.“

 

Dazu Jan Koltze, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Corona-Krise hat auch den Arbeitsmarkt in beispielloser Weise in Mitleidenschaft gezogen. Nach vielen Jahren des Aufschwungs hat die Pandemie quasi über Nacht die Arbeitslosigkeit um 30 Prozent ansteigen lassen. Unsere Antwort auf die Herausforderungen ist aktive Arbeitsmarktpolitik, die vor allem auf Qualifizierung und Weiterbildung für die Jobs von morgen setzt. Dafür werden wir mit diesem Haushalt die Mittel erheblich ausweiten. Das bereits angelaufene Corona-Arbeitsmarktprogramm ist in Volumen und Qualität wegweisend. Zusammen mit den dadurch generierten Bundes- und EU-Mitteln werden wir rund 80 Millionen Euro zusätzlich für Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung einsetzen können. Das sind 80 Millionen Euro, die vielen tausend jungen Menschen, Beschäftigten, Arbeitslosen und auch Selbständigen zugutekommen werden. Darunter auch entschiedene Maßnahmen, um den Rückgang der von der Wirtschaft angebotenen Ausbildungsplätze zu stoppen. Auch die steigende Zahl der Langzeitarbeitslosen verlangt unser Handeln: Deshalb werden wir beim Sozialen Arbeitsmarkt nochmals drauflegen und die geförderten Arbeitsplätze nach dem Teilhabechancengesetz weiter ausbauen. Mit diesem Haushalt legen wir die Grundlage, um nicht nur möglichst rasch den Corona-Einbruch auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden, sondern die Chancen auf gute Arbeitsplätze für alle Hamburgerinnen und Hamburger nachhaltig zu stärken.“

 

Hintergrund

 

Der Haushalt im Bereich Soziales ist durch einen hohen Anteil an gesetzlichen Leistungen etwa im Bereich der Existenzsicherung (SGB II und SGB XII) sowie Leistungen zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung geprägt. In herausfordernden Zeiten wie der Corona-Pandemie ist es besonders wichtig, dass sich die Menschen auf den Sozialstaat verlassen können, da nun ein größerer Teil der Hamburgerinnen und Hamburger auf Leistungen angewiesen ist. Mit der Arbeitsmarktpolitik, der Wohnungslosenhilfe und dem Opferschutz, den Aufgaben rund um die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und der Förderung des freiwilligen Engagements deckt der Haushalt der Sozialbehörde wichtige Aufgaben ab, die im Interesse der Menschen gut erfüllt und stetig weiterentwickelt werden müssen. Vor dem Hintergrund der Pandemie wird der Aufgabenbereich Arbeit und Integration bis 2022 im Vergleich zu 2019 einen Zuwachs von rund 30 Prozent verzeichnen. Eine deutliche Erhöhung von 8 Prozent ist im selben Zeitraum bei den Mitteln für die Eingliederungshilfe zu verzeichnen, die Menschen mit Behinderung zugutekommt. Die Erhöhungen für den Bereich Wohnungslosenhilfe gehen unter anderem auf folgende Vorhaben zurück: Ausbau der Straßensozialarbeit (460.000 Euro), Wohnprojekte „Ankerplatz“ (250.000 Euro), Verdoppelung der Plätze bei den Übernachtungen für Frauen (über 500.000 Euro). Hinzu kommen die Erweiterung des Jungerwachsenenprojektes um weitere Standorte sowie das Projekt „Lebensplätze“ für ehemals obdachlose Menschen, bei dem in einer Unterkunft auch Pflegeleistungen und eine besondere Betreuung für die letzte Lebensphase angeboten werden (1,4 Millionen Euro). Auch eine öffentlich-rechtliche Unterkunft mit Pflegeleistungen im Umfang von 100 Plätzen wird mit über zwei Millionen Euro gefördert.

 

Für die bereits angelaufenen Corona-Hilfen am Arbeitsmarkt, mit denen vor allem Qualifizierungen und Weiterbildungen für verschiedene Zielgruppen gefördert werden, stehen aus Hamburger Mitteln jeweils zehn Millionen Euro in 2021 und 2022 zur Verfügung. Hinzu kommen jährlich über 20 Millionen Euro, die an zusätzlichen Bundesmitteln durch die Maßnahmen generiert werden, sowie jährlich über acht Millionen Euro aus EU-Mitteln. So stehen für beide Jahre zusammen rund 80 Millionen Euro zur Verfügung, um den von der Pandemie betroffenen Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu helfen. Teil der Corona-Hilfen für den Arbeitsmarkt sind mehrere Maßnahmen für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze mit insgesamt rund 3,4 Millionen Euro pro Jahr. Mit einem Antrag wollen die rot-grünen Regierungsfraktionen darüber hinaus auch den sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose stärken und 150 weitere geförderte Arbeitsplätze nach dem Teilhabechancengesetz (§16i SGB II) einrichten.