Zum Hauptinhalt springen

Hilfe in der Pandemie: Ankunftszentrum Rahlstedt bleibt sicherer Ort für Geflüchtete

Mittwoch, 25.11.2020

Die Bürgerschaft berät heute über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unterbringungssituation von Geflüchteten in Hamburg. Im Fokus steht dabei die Situation im Ankunftszentrum in Rahlstedt. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bringen hierzu einen gemeinsamen Antrag ein, der unter anderem vorsieht das bewährte Hygienekonzept der Einrichtung stetig fortzuentwickeln. Außerdem soll Geflüchteten kein Nachteil entstehen, wenn diese aufgrund von Quarantäne-Anordnungen gezwungen sind, Fristen verstreichen zu lassen oder Termine nicht wahrnehmen zu können.

 

Dazu Ekkehard Wysocki, Vorsitzender des Innenausschusses und Abgeordneter der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Corona-Pandemie stellt Hamburg auch im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten vor große Herausforderungen. Auch heute kommen noch immer mehrere hundert Geflüchtete pro Monat in Hamburg an und müssen versorgt, untergebracht und – sofern ein Bleiberecht besteht – in unsere Gesellschaft integriert werden. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Ankunftszentrum in Rahlstedt zu. Es ist die funktionalste Einrichtung Hamburgs und dient der ersten Aufnahme von Personen, die einen Schutzstatus oder einen Aufenthaltstitel beantragen wollen. Im Ankunftszentrum sind alle notwendigen Einrichtungen integriert, die koordiniert und wirksam im Sinne der Betroffenen zusammenarbeiten. Dies erspart den Geflüchteten die Wege zu verschiedenen Einrichtungen. Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr wurden für das Ankunftszentrum Rahlstedt und die dezentralen Erstaufnahmen umfangreiche Hygienepläne und Schutzkonzepte entwickelt, die laufend angepasst wurden. Unter anderem wurden die Reinigungsintervalle erhöht, Oberflächen besonders desinfiziert und auf die Einhaltung der AHA-Regeln geachtet. Es werden Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern geführt, mehrsprachige Flyer verteilt, Abstandsmarkierungen angebracht, Desinfektionsmöglichkeiten geschaffen und Testungen durchgeführt, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Dabei wird besonders auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen geachtet, was außerhalb der Einrichtung aber nicht kontrolliert werden kann. Anders als teilweise behauptet, sind die Unterkünfte keine abgeschlossenen Bereiche, sondern können jederzeit – sofern keine Quarantäne angeordnet wurde – von den Bewohnerinnen und Bewohnern verlassen werden. So kommt es immer wieder vor, dass das Virus von außen in die Einrichtung hineingetragen wird. Darauf wurde entsprechend reagiert. Ich halte die vorübergehende Unterbringung in einer zentralen Unterkunft auch jetzt nach wie vor für richtig. Die Infrastruktur dieser Einheiten ist erforderlich, um dem geschaffenen Standard gerecht zu werden. Zurzeit sind insbesondere im Bereich der Erstaufnahme die Bewohnerzahlen so gering, dass eine sehr entzerrte Belegung möglich ist. Nur Personen, die gemeinsam angekommen sind, werden auch gemeinsam untergebracht. Risikopersonen werden mit mitreisenden Angehörigen nach der Registrierung sofort in eine andere Unterkunft verlegt. Diese Standards werden wir für die Dauer der Pandemie beibehalten.“

 

Dazu Michael Gwosdz, flüchtlingspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Bereits zu Beginn der Pandemie hat die Stadt rechtzeitig verschiedene Schritte eingeleitet, um die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften zu schützen. So zählen eine umfassende Testung bei der Ankunft neuer Bewohnerinnen und Bewohner, eine entzerrte Belegung und die Errichtung des Quarantänestandortes Neuer Höltigbaum zu den frühen und aktuellen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen. Dennoch ist die Pandemie für große Unterkünfte wie die zentrale Erstaufnahme eine besondere Herausforderung. Dass es trotz aller Maßnahmen, aller Hygiene- und Schutzkonzepte zu einem größeren Ausbruch gekommen ist, zeigt aber, dass Maßnahmen und Konzepte noch zu verbessern sind. Die lockere Belegung ist dabei unbedingt beizubehalten. Darüber hinaus ist der Blick in die Zukunft der angekommenen Menschen wichtig. Sie dürfen im Quarantänefall keine Nachteile im Asylverfahren erleiden, weil sie sich zum Beispiel nicht fristgerecht zu Bescheiden verhalten können. Dies machen wir in unserem gemeinsamen Antrag deutlich und stellen sicher, dass eine rechtliche Beratung auch unter Pandemiebedingungen erfolgen kann.“