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LPT-Betrieb nur unter strengen Auflagen: Tierversuche möglichst vermeiden

Montag, 24.08.2020

Die Tierversuchseinrichtung Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG (LPT) in Hamburg darf nach der behördlich angeordneten Schließung ihren Betrieb Ende August unter Auflagen wieder aufnehmen. Dem vorausgegangen war ein Rechtsstreit. Die Regierungsfraktionen von Rot-Grün betonen in diesem Zusammenhang, dass das Unternehmen unter verstärkter politischer Beobachtung steht und begrüßen die aus Hamburg angeregte Bundesratsinitiative für weniger Tierversuche. Zudem beantragen SPD und Grüne in der Sitzung des Justizausschusses am 4. September eine Selbstbefassung zum Thema LPT.

 

Dazu Britta Schlage, Tierschutzexpertin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Fall LPT zeigt: Wir brauchen grundlegende rechtliche Veränderungen, um Tierversuche – wo es möglich ist – zu vermeiden und Tierleid zu verhindern. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Senat mit einer Bundesratsinitiative schärfere Kontrollen und engere Regularien auf Bundesebene einfordert. Wenn wir Erfolg haben, werden Unternehmen sich künftig zur Entwicklung von Tierversuchsalternativen verpflichten müssen. Doch zuvor muss sich das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung zu den Vorschlägen aus Hamburg, die mit der EU-Tierversuchsrichtlinie im Einklang sind, bekennen. Wir werden sehr genau beobachten, ob Bundesministerin Julia Klöckner ihre Hausaufgaben macht. Bis es soweit ist, werden wir in Hamburg die Tätigkeit von LPT mit strengen Auflagen und verdichteten Kontrollen engmaschig begleiten. Nur auf diese Weise können wir den schockierenden Missständen, die in Niedersachsen aufgetreten sind, in Hamburg einen Riegel vorschieben. Auch im Justizausschuss der Bürgerschaft wollen wir dieses wichtige Thema zeitnah im Rahmen einer Selbstbefassung auf die Tagesordnung heben.“

 

Dazu Lisa Maria Otte, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist eine bittere Nachricht für Tierschützende, dass LPT in Hamburg wieder Versuche mit Mäusen und anderen Nagetieren durchführen darf. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass wir für mehr Tierschutz dringend strengere Gesetze in Deutschland brauchen. Die Bundesratsinitiative des Senats, mit der nicht nur engmaschigere Kontrollen gefordert werden, sondern auch die konsequente Abkehr von Tierversuchen, die dauerhaft starke Schmerzen und schwere Leiden verursachen, ist hierfür ein starkes Zeichen. Wir werden ein besonderes Augenmerk darauf haben, ob das Unternehmen die auferlegten, strengen Auflagen einhält. Die Erinnerung an die unfassbaren Bilder aus den LPT-Laboren in Niedersachsen, lassen aus meiner Sicht keinen Zweifel daran, dass Tierversuche eines Tages ganz der Vergangenheit angehören müssen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Regierungsparteien in der Bürgerschaft alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Tierversuche in Hamburg zu vermeiden. Wir werden aus Hamburg heraus den Ersatz und die mittelfristige Abschaffung der regulatorischen Testungen an Tieren fördern. Unser Ziel ist, die bislang vorgeschriebenen standardisierten Tierversuche zur Zulassung von Medikamenten perspektivisch durch tierversuchsfreie Methoden zu ersetzen.“