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Mieterschutz: „Verbindliche Regeln für den Hamburger Wohnungsmarkt“

Mittwoch, 04.07.2018

Der Hamburger Senat hat heute die Verlängerung der Kappungsgrenzen sowie den Neuerlass der Mietpreisbremse für Hamburg beschlossen. Beide Maßnahmen sorgen dafür, dass Mietsteigerungen verbindlichen Regelungen unterliegen – zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Damit beugt Rot-Grün effektiv unberechtigten Mietsteigerungen vor.

 

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Gericht hat die ursprüngliche Mietpreisbremse von 2015 aus formalen Gründen nicht zugelassen. Deshalb war es wichtig, dass eine juristisch wasserdichte Version schnellstmöglich beschlossen wird. Ich hätte mir dies schon eher gewünscht, aber mit seiner immer noch zeitigen Entscheidung hat der Senat heute die Konsequenzen aus dem Urteil gezogen und die Rechtskonformität wiederhergestellt. Damit sind die Menschen in unserer Stadt wirksam vor unberechtigten Mietsteigerungen geschützt. In Hamburg führt künftig kein Trick mehr an der Mietpreisbremse vorbei.“

 

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Verlängerung der Kappungsgrenzen nutzen wir weiterhin konsequent den Spielraum, der uns auf Bundesebene zugestanden wird. Die besondere Situation auf dem Hamburger Wohnungsmarkt erlaubt es, dass die Hamburger Mieten auch in Zukunft um maximal 15 Prozent in einem Drei-Jahres-Zeitraum steigen dürfen. Die Erneuerung der Grenze für Mieterhöhungen komplettiert ein umfangreiches Bündel von aktiven Maßnahmen der rot-grünen Koalition für den Mieterschutz, zu denen etwa auch die Sozialen Erhaltungsverordnungen für verschiedene Stadtteile zählen. Damit haben wir dem Wohnungsmarkt in Hamburg verbindliche Regeln gegeben, die einen klaren Fokus auf den Schutz der Mieterinnen und Mieter legen.“