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Neues Telekommunikationsgesetz: Geplante Novelle muss überarbeitet werden

Freitag, 09.10.2020

Mieterinnen und Mieter sollen für Breitbandanschlüsse künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Die von der Union geführten Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Verkehr und digitale Infrastruktur planen in einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die Umlagefähigkeit der Kabelentgelte zu streichen. Stattdessen sollen Mieterinnen und Mieter künftig selbst Verträge mit den Netzanbietern aushandeln und teure Einzelverträge in Kauf nehmen. Mit einem gemeinsamen Antrag für die kommende Bürgerschaftssitzung ersuchen die Hamburger Regierungsfraktionen von SPD und Grünen den Senat, sich auf Bundesebene gegen diese nachteilige Regelung für die Mieterinnen und Mieter einzusetzen sowie darauf hinzuwirken, bei auslaufenden Kabelverträgen Breitbandanschlüsse kostengünstig zu ermöglichen (siehe Anlage).

 

Dazu Martina Koeppen, Sprecherin für Stadtentwicklung und Wohnen der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Plan der zwei unionsgeführten Bundesministerien, die Umlagefähigkeit der Kabelentgelte zu streichen, ist ein Frontalangriff auf stabile Mietpreise. Was in der Novelle des TKG als gewonnene Wahlfreiheit für die Mieterinnen und Mieter daherkommt, bedeutet im Endeffekt nichts anderes als teurere Einzelverträge und höhere Nebenkosten. Besonders dramatisch wäre die Änderung für viele SGB II-Leistungsempfänger, denn der Wegfall des Umlagesystems würde bedeuten, dass diese Mieterinnen und Mieter die Kosten zukünftig voll und ganz aus ihrem Regelsatz bestreiten müssten. Die Unions-Minister Altmaier und Scheuer legen damit die Axt an stabile Mietnebenkosten. Das hilft weder den Mieterinnen und Mietern noch dem dringend notwendigen digitalen Infrastrukturausbau, da sich der Breitbandausbau für die Netzanbieter bei Einzelverträgen oft nicht lohnt. Warum ein solcher Vorschlag ausgerechnet aus einem Innovationsministerium kommt, ist mir vollkommen schleierhaft. Daher ist unsere Haltung klar: Ein derart mieterfeindliches und innovationshemmendes Vorhaben darf nicht Teil der Gesetzesnovelle werden. Was doppelt schlecht ist, wird am Ende nicht gut.“

 

Dazu Farid Müller, medienpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Gerade während der Corona-Pandemie wird deutlich, wie wichtig der weitere Ausbau schneller Netze bis in die Häuser und Wohnungen der Bürgerinnen und Bürger ist. Weil die Digitalisierung mit immer größeren Schritten vorangeht, muss auch dieser Ausbau schleunigst vorangebracht werden. Uns ist es dabei sehr wichtig, dass dies nicht auf Kosten von Mieterinnen und Mietern betrieben wird. Darum soll die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes Rechtssicherheit für bestehende Verträge bringen und gleichzeitig bei auslaufenden Kabelverträgen unter anderem Internet-TV über Breitbandanschlüsse und Umlage ermöglichen. Das gleiche gilt für die Umlagefähigkeit und die technische Wahlfreiheit der Mieterinnen und Mieter. Dafür setzen wir uns mit diesem Antrag ein.“