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Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz in der Hamburgischen Bürgerschaft

Mittwoch, 22.08.2018

Heute debattiert die Bürgerschaft das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz (siehe Anlage). Ziel des neuen Gesetzes ist es insbesondere zu vermeiden, dass Straftäterinnen und Straftäter nach Haftentlassung wieder rückfällig werden und erneut Straftaten begehen.

 

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz stellt bundesweit einen einzigartigen Quantensprung dar, indem es das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Resozialisierung von der Haft bis in die Zeit nach der Entlassung durchdekliniert und dabei stets die Interessen der Opfer der Tat im Blick behält. Denn es geht vor allem darum, zu verhindern, dass Menschen überhaupt Opfer von Straftaten werden – etwa durch Rückfallprävention – und dass Opfern von Straftaten Hilfe zukommt. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist der Eingliederungsanspruch, der allen Inhaftierten zusteht und auf dessen Grundlage zukünftig passgenaue Eingliederungspläne entwickelt werden, die einen guten Start in das Leben in Freiheit ermöglichen sollen. Außerdem führen wir ein flächendeckendes Übergangsmanagement in allen Hamburger Haftanstalten ein. Das Gesetz zielt darauf ab, die Arbeit aller Akteure im Bereich des Strafvollzugs und der Resozialisierung, das heißt der Justizvollzugsanstalten, der freien Träger der Straffälligenhilfe, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft engmaschig miteinander zu verzahnen. Insgesamt knüpfen wir mit dem Gesetz an die positiven Erfahrungen an, die wir seit der letzten Wahlperiode mit einem Pilotprojekt in der JVA Billwerder zum Übergangsmanagement sammeln konnten. Ich freue mich, dass wir auf der Grundlage der Expertenanhörung im Ausschuss noch einige Fortschritte bei der Einbindung der freien Träger und im Bereich der Evaluation des Gesetzes auf den Weg bringen konnten und das Gesetz heute endlich zur Abstimmung steht.“

 

Dazu Ksenija Bekeris, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz nimmt Hamburg eine Vorreiterrolle bei der gesetzlichen Verankerung von Resozialisierung ein. Die Wiedereingliederung von ehemaligen Straftäterinnen und Straftätern ist ein wichtiges Anliegen und erfordert eine Kombination vieler sozialer Hilfen, wie etwa bei der Suche nach Wohnraum, der Integration in Arbeit oder der Schuldnerberatung. Es ist deshalb unerlässlich, dass bei dieser Aufgabe Justiz- und Sozialbehörde eng zusammenarbeiten. Vordringliches Ziel ist es, mit einer erfolgreichen Resozialisierung zu verhindern, dass es zu Rückfällen kommt. Dazu ist eine passgenaue Beratung und Betreuung notwendig. Die stellt man auch dadurch sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Übergangsmanagement möglichst schnell und unkompliziert auf die umfangreiche Expertise und die Schnittstellen in der Sozialbehörde zugreifen kann.