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Rot-Grün will Hamburgisches Vergabegesetz reformieren: Hamburger Mindestlohn wird Kriterium

Dienstag, 17.12.2019

Im Rahmen eines Zusatzantrages setzen sich die Regierungsfraktionen in der Bürgerschaftssitzung am 18. Dezember dafür ein, das Hamburgische Vergabegesetz zu reformieren. Die Tarifbindung sowie die Einhaltung eines Mindestlohns von 12 Euro sollen zu festen Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen werden. Außerdem sollen weitere soziale, beschäftigungspolitische, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Kriterien integriert werden.

 

Dazu Wolfgang Rose, Koordinator für Gewerkschaftskontakte der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Reform des Vergabegesetzes liegen wir mit den Gewerkschaften auf einer Linie. Als Stadt wollen wir unsere Einflussmöglichkeiten kontinuierlich nutzen, um die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu verbessern. Seit 2011 haben wir bereits deutliche Verbesserungen am Arbeitsmarkt erreicht – etwa bei Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und sachgrundloser Befristung. Mit dem Mindestlohn von 12 Euro in den Tarifverträgen für städtische Beschäftigte, Landesbetriebe und öffentliche Unternehmen geht Hamburg entschlossen voran. Das Update der Vergaberichtlinien mit Blick auf zusätzliche soziale Aspekte sowie Themen der Nachhaltigkeit wird dazu beitragen, dass sich auch bei den Partnern der Stadt verbesserte Arbeitsbedingungen einstellen.“

 

Dazu Antje Möller, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen auch mit dem Hamburger Vergaberecht bundesweit vorbildliche Standards setzen. Mit der vorliegenden Reform wollen wir zur Armutsbekämpfung, für faire Produktionsbedingungen und zum Klimaschutz beitragen. Das Land Hamburg hat hier bei der Vergabe von Aufträgen eine große Verantwortung. Es handelt sich um ein Großprojekt für die nächste Legislaturperiode, für das wir heute schon die Weichen stellen.“