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Soziale Erhaltungsverordnung für Altona-Nord: Hamburg schützt seine Mieterinnen und Mieter

Dienstag, 18.06.2019

Der Senat hat mit Altona-Nord heute das zwölfte Hamburger Gebiet vorgestellt, in der künftig eine soziale Erhaltungsverordnung gilt. So werden etwa Mietsteigerungen durch Luxusmodernisierungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten verhindert, die unter starkem Aufwertungs- und Verdrängungsdruck stehen. Gewachsene Bewohnerstrukturen in den Stadtteilen werden so erhalten und die Mieterinnen und Mieter entlastet.

 

Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die SPD ist Hamburgs Mieterschutzpartei. Wir wenden das Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung konsequent an. Mit dem zwölften dauerhaft geschützten Gebiet in Altona-Nord werden weitere 24.000 Hamburgerinnen und Hamburger vor Verdrängung geschützt. Weit über 200.000 Menschen leben mittlerweile in Gebieten einer sozialen Erhaltungsverordnung. Wir werden in Hamburg weitere Gebiete prüfen und unter Schutz stellen. Auch mit unserer Initiative gegen Share Deals werden wir spekulativen Verkäufen einen weiteren Riegel vorschieben und wo nötig auch immer wieder das städtische Vorkaufsrecht in den Gebieten der sozialen Erhaltungsverordnung nutzen. So wie auch bereits in Altona-Nord geschehen. Eine Aufhebungen von geschützten Gebieten, wie es unter CDU-Senaten in unverantwortlicher Weise geschehen ist, kommt mit uns nicht in Frage. Für uns ist klar: Wir schützen Hamburgs Mieterinnen und Mieter weiter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.“

 

Hintergrund

1995 wurde in der Südlichen Neustadt das erste Hamburger Gebiet mit einer sozialen Erhaltungsverordnung geschützt. 2012 folgten St. Georg und St. Pauli. Seither setzen die SPD-geführten Senate den Mieterschutz konsequent um. Mit den nun zwölf sozialen Erhaltungsverordnungen und einem derzeit geprüften Gebiet in Eilbek sind bereits über 230.000 Hamburgerinnen und Hamburger vor Verdrängung geschützt.