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Soziale Erhaltungsverordnungen: Rot-Grün schützt Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung

Mittwoch, 13.06.2018

Um Hamburg auch künftig als gerechte und lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln, bilden soziale Erhaltungsverordnungen einen mittlerweile relevanten Anteil der Wohnraumpolitik. Heute werden sie anlässlich einer Senatsmitteilung (siehe Anlage) auf Antrag der rot-grünen Regierungskoalition in der Hamburgischen Bürgerschaft debattiert. Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung ist es, die strukturelle Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und so die ansässigen Hamburgerinnen und Hamburger vor Verdrängung zu schützen. Dazu stehen mit Inkrafttreten einer Sozialen Erhaltungsverordnung in den betreffenden Quartieren bauliche Maßnahmen unter Genehmigungsvorbehalt.

 

Dazu Uwe Lohmann, Stadtentwicklungsexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die soziale Erhaltungsverordnung hat sich in Hamburg seit 2011 zu einem wichtigen Element der gerechten Wohnraumpolitik entwickelt. Nahezu 200.000 Hamburgerinnen und Hamburger profitieren in elf Quartieren von der Erhaltungsverordnung. Für die Hamburgerinnen und Hamburger, die in diesen Gebieten wohnen, heißt das ganz konkret: Sicherheit vor ungewünschten Veränderungen ihrer Quartiere und damit Schutz vor Verdrängung. Dieses Instrument hilft direkt den bereits in Hamburg lebenden Menschen.“

 

Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg ist eine pulsierende und wachsende Metropole. Mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen sorgen wir dafür, dass die Struktur unserer Quartiere stabil bleibt und das Gesicht und der Charakter unserer Stadt nicht verloren gehen. Soziale Erhaltungsverordnungen schaffen mit die Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürgern weiter gerne in ihren Quartieren und der Hansestadt leben.