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Sozialgerechte Bodenpolitik: Nachhaltige Stadtentwicklung für die Hamburgerinnen und Hamburger

Mittwoch, 16.01.2019

Dem Erbbaurecht soll in Hamburg eine stärkere Bedeutung bei der Stadtentwicklung zukommen. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen vor, der in der heutigen Bürgerschaftssitzung eingebracht wird (siehe Anlage). Dem Erbbaurecht soll im Rahmen eines neuen bodenpolitischen Grundsatzkonzeptes bei städtischen Grundstücksvergaben Vorrang gegenüber Verkäufen eingeräumt werden. Außerdem sollen Grundstücke für den frei finanzierten Mietwohnungsbau nur noch mit einer festgelegten maximalen Miethöhe und Bindungsfristen vergeben werden. Die Regierungsfraktionen prüfen daher eine zehnjährige Obergrenze von zehn Euro pro Quadratmeter. Rot-Grün tritt zudem für eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein, um im Sinne einer gemeinwohlorientierten Grundstücksentwicklung das Potential von Bundesgrundstücken für den Bau bezahlbarer Wohnungen zu erschließen.

 

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Unsere Anstrengungen der vergangenen Jahre mit zahlreichen Maßnahmen wie Konzeptausschreibungen, Sozialen Erhaltungsverordnungen, individuellen Kappungsgrenzen und Umwandlungsverordnungen haben die Lage am Hamburger Wohnungsmarkt konsolidiert. Mit der Neuausrichtung der Bodenpolitik werden zukünftigen Generationen zyklisch wiederkehrende Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht. Die vorrangige Nutzung der Erbpacht behält die künftigen Generationen im Blick und stellt sicher, dass städtischer Grund und Boden langfristig den Hamburgerinnen und Hamburgern zugutekommt. Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. Verantwortlicher Umgang mit dem öffentlichen Boden ist für uns als SPD ein entscheidender Schlüssel für die Gestaltung unserer Zukunft. Insbesondere auch die Grundstücksvergabe zu einer festgelegten Miethöhe und Bindungsfrist wird uns helfen, die schwarzen Schafe bei der Vergabe städtischer Flächen abzuschrecken. Durch die Erarbeitung schärferer planungsrechtlicher Instrumente wird die Handlungsfähigkeit der Stadt für die Schaffung von Wohnraum langfristig weiter gestärkt. Auch gemeinsame Gestaltungsoptionen mit dem Umland werden dabei eine Rolle spielen. Seit 2011 haben wir in Hamburg bereits weit über 50.000 neue Wohnungen geschaffen. Diese Zahl wollen wir weiter ausbauen und mehr günstigen Wohnraum ermöglichen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt in Hamburg über geeignete Flächen. Dieses Potential gilt es für Hamburg zu heben.“

 

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die grundsätzliche Vergabe städtischer Flächen im Erbbaurecht anstelle des Verkaufes städtischen Bodens ist eine der nachhaltigsten Maßnahmen, um Grund und Boden vor Spekulation zu schützen und den schleichenden Ausverkauf städtischer Handlungsfähigkeit zu beenden. Als Grüne haben wir solch eine Bodenpolitik schon lange angestrebt und auch in der Bodenkommission der Stadt vorangetrieben. Besonders dort, wo die Stadt noch größere und zusammenhängende Flächen besitzt, ist das wichtig. Die Stadt hat darauf zu achten, dass städtische Flächen dem Gemeinwohl dienen. Das gilt insbesondere in Zeiten knappen Wohnraums, damit sowohl unserer als auch nachfolgenden Generationen die Möglichkeit gegeben wird, genügend bezahlbaren Miet-Wohnraum zu schaffen und ihn auch zu erhalten. Auch junge Wohnprojekte und Genossenschaften haben so die Chance über die Erbpacht Wohnraum finanzieren zu können.“