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Verbraucherschutz: Mehr Transparenz bei Bonitätsprüfungen

Mittwoch, 10.04.2019

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen Verbraucherinnen und Verbraucher davor schützen, durch intransparente Bonitätsprüfungen bei Vertragsabschlüssen benachteiligt zu werden. Solche Prüfungen finden vor allem bei Online-Käufen statt. Einen entsprechenden Antrag bringen die Fraktionen heute in die Hamburgische Bürgerschaft ein. Auskunfteien oder Scoring- Unternehmen bieten Aussagen über die Zahlungsmoral und -fähigkeit von Personen an und bedienen sich dabei verschiedener Quellen, die für Kundinnen und Kunden nicht vollständig transparent sind. Die Überprüfung der Bonität wird häufig mithilfe von Algorithmen vorgenommen, die von den Firmen nicht preisgeben werden. Damit bleibt im Dunkeln, welche Kriterien mit welcher Gewichtung in eine Beurteilung eingehen.

 

Dazu Hansjörg Schmidt, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Automatisierte Bonitätsprüfungen und Verbraucherscoring brauchen endlich einen Rechtsrahmen, der vor Willkür schützt. Es kann nicht sein, dass ein vermeintlich falscher Wohnort, der falsche Name oder das falsche Alter dazu führen, dass man keine Verträge mehr abschließen kann. Deswegen brauchen wir Klarheit darüber, welche Daten zur Berechnung eines Score-Wertes herangezogen werden dürfen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, eine einfache und verständliche Auskunft über ihren persönlichen Score zu erhalten. Gerade im Hinblick auf die Entwicklungen in China, wo Scoring mittlerweile großflächig zur Kontrolle und Überwachung eingesetzt wird, müssen wir einen ,Super-Score' verhindern. Wir liegen mit unserem Bürgerschaftsantrag auf einer Linie mit dem Gutachten des Sachverständigenrates und wollen insgesamt mehr Transparenz beim Scoring.“

 

Dazu Christiane Blömeke, Sprecherin für Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit unserem Antrag stärken wir die Auskunftsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen und Einkäufen und sorgen so für mehr Transparenz. Gerade bei Online-Käufen bleiben die Kriterien, nach denen eine Zahlungsfähigkeit überprüft wird, eine Black Box. Damit muss Schluss sein. Im Sinne von mehr Transparenz wollen wir mit unserem Antrag dafür sorgen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht erhält zu erfahren, welche Fakten und Merkmale in die Berechnung der eigenen Überprüfung der Zahlungsfähigkeit eingeflossen sind und wie diese gewichtet werden. Mit dieser Offenlegung wird dann für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich, ob auch Kriterien wie der Wohnort bei der Überprüfung ihrer Zahlungsfähigkeit herangezogen wurden. Das ist ein wesentlicher Beitrag für mehr Verbraucherschutz.“

 

Hintergrund

Der Hamburger Senat hat sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich über die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) für Verbesserungen bei Bonitätsprüfungen eingesetzt. Aktuelle Empfehlungen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV) und die zum Ende des Jahres 2019 erwarteten Ergebnisse der Datenethik-Kommission des Bundes zum Umgang mit Algorithmen-basierten Verfahren geben Anlass das Thema weiter voranzubringen.