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Verfassungsgericht schafft Klarheit zum Volksbegehren Pflege

Dienstag, 07.05.2019

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute das Volksbegehren zum Thema Pflegepersonal in Krankenhäusern für unzulässig erklärt. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hatte verschiedentlich, auch in Gesprächen mit der Initiative, klar gemacht, dass sie das Anliegen der Initiatorinnen und Initiatoren, nämlich die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, unterstützt.

 

Dazu Sylvia Wowretzko, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Senat setzt erfolgreiche Volksentscheide um. Deshalb ist es richtig, vor der Abstimmung eines Volksentscheides zu klären, ob ein Gesetz, mit dem Recht vereinbar ist. Das verlangt auch das Volksabstimmungsgesetz. Der Senat ist hier seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen und hat das Volksbegehren verfassungsgerichtlich prüfen lassen. Das Gericht hat hier in mehreren Punkten für Klarheit gesorgt: Erstens steht der Vorschlag der Initiative in Konkurrenz zu Bundesrecht. Zweitens dürfen Initiatoren eines Volksbegehrens die Vorlage, für die sie um Unterstützung geworben haben, nicht mehrmals verändern. Und drittens dürfen nicht mehrere Fragen gleichzeitig abgestimmt werden, die nicht in einem sachlich-inhaltlichen Zusammenhang stehen – es gilt das so genannte Kopplungsverbot.“

 

Zu den inhaltlichen Forderungen der Initiative stellt Wowretzko allerdings klar: „Wir haben verschiedentlich, auch in Gesprächen mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens klar gemacht, dass wir das grundsätzliche Anliegen unterstützen. Auch wir wollen die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen der Pflege in den Krankenhäusern verbessern. Die SPD-Fraktion wird ebenso wie der rot-grüne Senat weiter alles tun, um die Situation der Pflegekräfte in den Hamburger Krankenhäusern zu verbessern. Dazu dient die Umsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz des Bundes ebenso wie weitere Maßnahmen, wie die kürzlich vorgestellte ‚Hamburger Allianz für Pflege‘ und die neue generalistische Pflegeausbildung, die im kommenden Jahr startet.“