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Videoübertragungen in Hamburger Schulen: Rot-Grün räumt rechtliche Bedenken aus

Mittwoch, 13.01.2021

Im Rahmen der heutigen Bürgerschaftssitzung bringen SPD und Grüne einen gemeinsamen Antrag ein, der eine Anpassung des Hamburger Schulgesetzes vorsieht. So soll im Fern-, Wechsel- oder Hybridunterricht künftig die Verarbeitung von Ton-, Bild- und Videodaten zur Übertragung des Schulunterrichts möglich sein. Damit schafft Rot-Grün mit Blick auf die Rechtslage Klarheit.

 

Dazu Kazim Abaci, schulpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist richtig, dass die Präsenzpflicht vorerst bis Ende Januar ausgesetzt ist und Eltern die Wahl gelassen wird, ob ihr Kind in die Schule geht oder von zu Hause aus lernt. Bei der Digitalisierung des Unterrichts hat Hamburg in den letzten Monaten bereits große Fortschritte gemacht – unter anderem mit der Anschaffung von 62.000 digitalen Endgeräten, von denen bereits 90 Prozent bei Schülerinnen und Schülern im Einsatz sind. Wir werden nun kontinuierlich dafür arbeiten, die Rahmenbedingungen des digitalen Unterrichts weiter zu verbessern. Ich bin froh, dass wir mit der Gesetzesänderung dem Digitalunterricht eine weitere Tür öffnen können und rechtliche Klarheit schaffen. Gerade in der jetzigen Zeit des Fernunterrichts ist dieser Schritt von großer Bedeutung.“

 

Dazu Ivy May Müller, schulpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Infektionsgeschehen muss auf allen Ebenen so schnell wie möglich eingedämmt werden. Mit der Änderung des Schulgesetzes der Stadt Hamburg stellen wir hierfür im schulischen Bildungsbereich die nötigen rechtlichen Weichen. Die Gesetzesänderung verschafft den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern den nötigen Rahmen, um Online-Unterricht in allen Facetten sicher durchführen zu können. Die Sicherheit der personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern sowie des Lehrpersonals steht dabei für uns an erster Stelle – ebendies findet deutliche Beachtung im Gesetz. Gleichzeitig wird die Übertragung von Unterricht ermöglicht; in der aktuellen Situation eine unumgängliche Notwendigkeit. Wir wollen die Bedenken und Sorgen der betroffenen schulischen Akteurinnen und Akteure ernst nehmen. Deswegen sollen diese in ihrer Kammervertretung bei der Umsetzung beteiligt werden.“