AfD laut Verfassungsschutz gesichert rechtsextrem: Demokratie vor Verfassungsfeinden schützen
Freitag, 02.05.2025
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD nun bundesweit als gesichert rechtsextreme Partei ein. Demnach bestehen nun laut Bundesamt keine Zweifel mehr, dass die Partei rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Für die SPD-Fraktion Hamburg ist die neue Einstufung eine konsequente Folge der deutlich fortschreitenden Radikalisierung der AfD – auch in Hamburg.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die neue Einstufung ist ein warnender Realitätscheck für alle, die die AfD in der Vergangenheit unterstützt haben. Sie sollten sich jetzt fragen: ‚Unterstütze ich weiter eine gesichert rechtsextreme Partei?‘ Die AfD hat sich in den letzten Jahren deutlich radikalisiert, auch in Hamburg. Das erleben wir nicht nur alle zwei Wochen in den Bürgerschaftsdebatten, sondern auch in Pressemitteilungen, Veranstaltungswerbung und in den sozialen Netzwerken. Angesichts dessen ist es ein ermutigendes Zeichen, dass die überwiegende Mehrheit in Hamburg bei den letzten Wahlen demokratische Parteien gewählt hat. Es ist Aufgabe aller Demokrat:innen, unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung vor Verfassungsfeinden zu schützen. Und es ist Aufgabe aller Parlamentarier, mit der neuen Einstufung ein mögliches Verbotsverfahren nun ernsthaft in Betracht zu ziehen. Klar ist aber auch: Ein solches Verfahren hat nur Sinn, wenn es auch Aussicht auf Erfolg hat. Diese Aussicht scheint jedoch mit den neuen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes deutlich gestiegen zu sein – wie deutlich, ist nun zügig zu prüfen.“
*Hinweis: Die Veröffentlichung der Pressemitteilung erfolgte vor der Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz am 8. Mai im Rahmen des laufenden juristischen Verfahrens zur Einstufung der AfD. Wichtig!: Anders als von der AfD behauptet, nimmt die Stillhaltezusage die interne Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ nicht zurück. Es bleibt dabei: Der Verfassungsschutz hat genügend Belege für eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung der Bundespartei. Bei der Stillhaltezusage des Bundesamtes handelt es sich vielmehr um eine Maßnahme der rechtsstaatlicher Sorgfalt: Einerseits soll das Gericht möglichst unbefangen und ohne Druck über den Antrag der AfD gegen die Einstufung entscheiden können. Andererseits werden damit regelmäßig die Rechte Betroffener geschützt, die gerichtlich gegen eine Bewertung durch den Verfassungsschutz vorgehen. Dies gilt im Rechtsstaat selbstverständlich auch für die AfD. Bis das Gericht über das Verfahren entschieden hat, wird die AfD durch das Bundesamt für den Verfassungsschutz daher einstweilen lediglich als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt und nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem bezeichnet.