AfD-Verbotsverfahren prüfen: Rot-Grün fordert Selbstbefassung im Verfassungsausschuss
Mittwoch, 07.05.2025
Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen wollen im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zeitnah über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beraten. Hintergrund ist die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ein Parteiverbotsverfahren können die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat auf den Weg bringen.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die AfD hat sich in den letzten Jahren weiter deutlich radikalisiert. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei durch den Verfassungsschutz belegt diese für unsere Demokratie gefährliche Entwicklung. Allein die AfD ist für diese besorgniserregende Entwicklung und die Einstufung verantwortlich. Die Forderungen nach dem Verbot einer solchen grundrechtsgefährdenden Partei sind daher verständlich. Mit allen Mitteln des Rechtsstaates muss unsere Demokratie vor ihren Feinden geschützt werden. Klar ist aber auch: Ein Parteienverbot ist ein rechtliches, kein politisches Instrument und zurecht an komplexe Voraussetzungen gebunden. Ein Verbot erfolgt durch das Bundesverfassungsgericht. Aufgrund der nun erfolgten Einstufung der Partei müssen wir über die aktuelle Situation, ein mögliches Parteienverbot und weitere Schritte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus beraten. Daher fordern wir eine kurzfristige Befassung im Verfassungsausschuss.“
Dazu Sina Imhof, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Die AfD greift aktiv die Menschenwürde, unsere Demokratie sowie den Rechtsstaat und seine Institutionen an. Sie schürt dabei gezielt Hass und Hetze – gegen Menschen und die Fundamente unseres Zusammenlebens. Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz ist ein unmissverständlicher Warnruf an die demokratische Gesellschaft. Als gewählte Politiker*innen tragen wir die Verantwortung, diese Warnung ernst zu nehmen und entschlossen zu handeln. Deshalb wollen wir im Verfassungsausschuss beraten, wie mit den aktuellen Entwicklungen umzugehen ist. Für uns Grüne ist klar: Ein Parteiverbotsverfahren muss kommen. Gleichzeitig betonen wir aber auch: Ein solches Verfahren ist kein politisches Kampfmittel, sondern ein rechtsstaatlich klar geregeltes Instrument zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ob es zu einem Verbot kommt, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht – und das ist gut so. Unsere Aufgabe ist es, eine fundierte rechtliche Prüfung auf den Weg zu bringen.“
*Hinweis: Die Veröffentlichung der Pressemitteilung erfolgte vor der Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz am 8. Mai im Rahmen des laufenden juristischen Verfahrens zur Einstufung der AfD. Wichtig!: Anders als von der AfD behauptet, nimmt die Stillhaltezusage die interne Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ nicht zurück. Es bleibt dabei: Der Verfassungsschutz hat genügend Belege für eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung der Bundespartei. Bei der Stillhaltezusage des Bundesamtes handelt es sich vielmehr um eine Maßnahme der rechtsstaatlicher Sorgfalt: Einerseits soll das Gericht möglichst unbefangen und ohne Druck über den Antrag der AfD gegen die Einstufung entscheiden können. Andererseits werden damit regelmäßig die Rechte Betroffener geschützt, die gerichtlich gegen eine Bewertung durch den Verfassungsschutz vorgehen. Dies gilt im Rechtsstaat selbstverständlich auch für die AfD. Bis das Gericht über das Verfahren entschieden hat, wird die AfD durch das Bundesamt für den Verfassungsschutz daher einstweilen lediglich als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt und nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem bezeichnet.