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Aktuelle Stunde: „Verteidigung der Demokratie ist kein politisches Tagesgeschäft, sondern verfassungsrechtliche Notwendigkeit“

Mittwoch, 14.01.2026

Die Hamburgische Bürgerschaft hat in ihrer heutigen Aktuellen Stunde über den Schutz der Demokratie vor verfassungsfeindlichen Parteien debattiert. Sowohl SPD- als auch Grüne Fraktion hatten die Debatte unter dem Titel „Auch Hamburg übernimmt Verantwortung: Wir prüfen ein AfD-Verbotsverfahren und kämpfen entschlossen für unsere Demokratie“ angemeldet. Zudem stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung über einen Antrag von SPD und Grünen ab, der sich auf Bundesratsebene für ein rechtssicheres gestuftes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen AfD-Verbots einsetzt (siehe Anlage).

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Schutz unserer Demokratie ist keine Frage von Tagespolitik, sondern eine gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Wenn eine Partei systematisch Menschenwürde relativiert, ausgrenzt und die Grundlagen unseres Rechtsstaats angreift, dann darf ein demokratischer Staat nicht wegsehen. Gerade unsere Geschichte verpflichtet uns, rechtzeitig zu handeln und die Instrumente der wehrhaften Demokratie einzusetzen – nicht aus politischem Kalkül, sondern aus Verantwortung gegenüber unserer Verfassung und der offenen Gesellschaft, in der wir leben wollen.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Die AfD ist keine Partei, die innerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur andere politische Schwerpunkte setzen will, vielmehr bekämpft die AfD offen unser demokratisches System und versucht, dieses zu beseitigen. Dabei handelt es sich nicht um einzelne Ausrutscher oder bedauerliche Einzelfälle. Es geht um ihre Programmatik und das Auftreten sowie systematisches Handeln zentraler Funktionär:innen. Um einem möglichen Verbot zu entgehen, hat die AfD ihre alte rechtsextreme Jugendorganisation aufgelöst und durch eine neue ersetzt. Aber niemand sollte sich täuschen lassen: Mit dieser Neugründung wird der alte Kurs konsequent fortgesetzt. Das ist kein Neuanfang, sondern ein erneutes Alarmsignal für unser Land. Das alles ist keine Erfindung von SPD, Grünen, CDU oder Linkspartei. Das sind Feststellungen der zum Schutz unserer Verfassung eingerichteten staatlichen Stellen. Die Verfassungsschutzbehörden auf Landes- und Bundesebene kommen seit Jahren zu immer klareren Bewertungen: Mehrere Landesverbände werden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auf Bundesebene sehen wir die Entwicklung vom Prüffall über den Verdachtsfall hin zu einer immer weiter erhärteten Bewertung.

Dabei ist eines zentral: Parteien werden nicht von Parlamenten und schon gar nicht von anderen Parteien verboten. Weder Bürgerschaft noch Senat betreiben ein AfD-Verbotsverfahren, das ist weder ihr Recht noch ihre Aufgabe. Über ein Parteiverbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesländer können ein solches Verfahren jedoch über den Bundesrat anstoßen und eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen veranlassen. In Schleswig-Holstein hat der Landtag, in Berlin das Abgeordnetenhaus entsprechende Initiativen auf den Weg gebracht – unter maßgeblicher Beteiligung der CDU. Das waren starke, überparteiliche Signale: Demokrat:innen stehen zusammen, wenn es um den Schutz unserer Grundordnung geht. Als Hamburgische Bürgerschaft sollten wir uns heute diesem Weg anschließen und geschlossen für den Schutz unserer Demokratie eintreten.“