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Antidiskriminierungsstrategie: Schutzlücken schließen, landesrechtliche Grundlagen prüfen

Mittwoch, 24.03.2021

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bringen zur heutigen Bürgerschaftssitzung einen Antrag ein, der die Fortschreibung der Hamburger Antidiskriminierungsstrategie beinhaltet. Damit wird die Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Schritte einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik auf den Weg gebracht.

 

Dazu Iftikhar Malik, Experte für Antidiskriminierungspolitik der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Ob in der Bildung, durch staatliche Stellen, auf dem Wohnungs- oder Arbeitsmarkt: Individuelle Diskriminierungserfahrungen sind für Betroffene nicht nur schmerzhaft, sie belasten auch das Vertrauen in Institutionen. Als weltoffene und vielfältige Stadt gehört es zu unserem Selbstverständnis, diskriminierenden Verhaltensweisen auf allen Ebenen entschieden entgegenzutreten. Die aktuelle Hamburger Antidiskriminierungsstrategie besteht bereits aus einem umfangreichen Maßnahmenbündel und wirkungsvollen Konzepten auf verschiedenen Handlungsfeldern. Diese Strategie gilt es nun fortzuschreiben, dabei auch Probleme der strukturellen und Mehrfachdiskriminierung noch weiter in den Blick zu nehmen, bestehende Schutzlücken im Antidiskriminierungsrecht zu schließen und auch die Perspektiven aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Antidiskriminierungs-Beratungsstellen einzubinden.“

 

Dazu Filiz Demirel, Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Schutz vor Diskriminierungen jeglicher Art ist ein Grundpfeiler einer diversen Gesellschaft wie Hamburg und unverzichtbar für ein friedliches Zusammenleben. Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine wirksame Antidiskriminierungspolitik für uns in Hamburg mit einer Neuordnung und Bündelung der behördlichen Kompetenzen einhergehen muss. Dabei wird die Behörde für Gleichstellung die Zuständigkeit für die Umsetzung übernehmen. Mit unserem Antrag legen wir jetzt die Rahmenbedingungen für die Fortschreibung der Hamburger Antidiskriminierungsstrategie fest. Um einen zielgenauen und wirksamen Schutz vor Diskriminierungen sicherzustellen, braucht es eine zentrale behördliche Strategie, die insbesondere strukturelle Diskriminierungen und Mehrfachdiskriminierungen in den Blick nimmt. Damit stärken wir die bestehende Antidiskriminierungsarbeit in Hamburg, bauen tragfähige Strukturen auf und prüfen landesrechtliche Möglichkeiten zur Schließung von Schutzlücken. Dabei ist es aus unserer Sicht unumgänglich, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Akteur*innen frühzeitig sicherzustellen. Wir wollen bei diesem wichtigen Thema Schritt für Schritt vorgehen. Am Ende dieses Prozesses könnte ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene stehen, das von einer breiten gesellschaftlichen Basis getragen wird.“