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Bundesratsinitiative zur sexuellen Identität: „Deutliches Zeichen für Menschenwürde“

Freitag, 26.09.2025

Zum besseren Schutz vor Diskriminierung soll Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität erweitert werden. Das hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht und kann mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern umgesetzt werden. Bereits 2020 hat die SPD-Fraktion Hamburg gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner und der Fraktion die Linke ein Ersuchen an den Hamburger Senat auf den Weg gebracht, sich auf Bundesebene für die Gesetzesänderung einzusetzen. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Schutz und Gleichbehandlung ausdrücklich.

Dazu Indira Chuda, Sprecherin für LSBT*IQ der SPD-Fraktion Hamburg: „Der heutige Beschluss im Bundesrat ist ein klares Signal: Schutz vor Diskriminierung muss alle Menschen in Deutschland einschließen. Zu lange wurden Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen im Grundgesetz nicht gleichgestellt. Eine Anpassung des Artikels 3 des Grundgesetzes erkennt die gesellschaftliche Realität an und ist ein deutliches Zeichen für Menschenwürde und Rechtssicherheit. Die Bundesratsinitiative kann unsere Verfassung stärken und besonders die Menschen schützen, die von Hass, Ausgrenzung und Anfeindungen betroffen sind. Nun liegt es an den Fraktionen im Bundestag über Parteigrenzen hinweg diese wichtige Grundgesetzänderung voran zu bringen. Als SPD-Fraktion Hamburg unterstützen wir die Bundesratsinitiative ausdrücklich als bedeutenden Schritt für unsere Gesellschaft.“