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Cum-Ex-Urteil des BGH: „Eine gute Nachricht für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“

Mittwoch, 28.07.2021

Der Bundesgerichtshof hat heute bestätigt, dass es sich bei Cum-Ex-Geschäften um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Dies umfasst auch die Geschäfte der Privatbank M.M. Warburg, die unrechtmäßig zurückerhaltene Steuern an den Staat zurückzahlen muss.

 

Dazu Milan Pein, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion und Obmann im Cum-Ex-Ausschuss: „Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Cum-Ex war immer strafbar – das ist nun höchstrichterlich festgestellt. Für Hamburg bedeutet dies, dass die Warburg Bank alle Gelder, die sie durch Cum-Ex-Geschäfte erwirtschaftet hat, zurückzahlt und dem Staat kein Schaden entstanden ist. Hiervon sind auch die 47 Millionen Euro umfasst, die vom Finanzamt Hamburg 2016 zunächst nicht zurückgefordert wurden. Hamburg hat bereits 2020 die der Warburg Bank zunächst erstattete Kapitalertragssteuer aus Cum-Ex-Geschäften für die Jahre 2007 bis 2009 zurückgefordert.“