Diskriminierung durch Altersgrenzen: Rot-Grün will ältere Verbraucher:innen besser schützen
Donnerstag, 21.11.2024
Ältere Menschen stoßen im Banken- und Versicherungswesen häufig auf Altersgrenzen, die sie benachteiligen – sei es bei der Vergabe von Krediten oder im Versicherungsschutz. Um dieser Form der Altersdiskriminierung entgegenzuwirken, fordern die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen den Senat auf, sich im Rahmen der geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für mehr Transparenz und Gleichbehandlung in diesen Bereichen einzusetzen. Gleichzeitig sollen Bildungs- und Beratungsangebote für Verbraucher:innen über altersdiskriminierende Geschäftspraktiken ausgebaut werden. Über den entsprechenden rot-grünen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 27. November.
Dazu Britta Schlage, senior:innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Es ist längst überfällig, dass wir im Banken- und Versicherungswesen Altersdiskriminierung entschieden entgegentreten. Finanzielle Sicherheit und faire Beratung dürfen keine Frage des Alters sein. Viele ältere Menschen sind gezwungen, Leistungen in Versicherungen zu reduzieren oder erhalten keine Kredite, obwohl sie zahlungskräftig sind. Das ist strukturelle Benachteiligung, für die es keine Rechtfertigung gibt. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Hamburg sowohl im Bund als auch vor Ort in der Stadt ein starkes Signal für mehr Verbrauchergerechtigkeit sendet und Altersdiskriminierung entschieden bekämpft. Mit der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Bund einen mächtigen Hebel zur Hand, den es zu nutzen gilt.“
Dazu Christa Möller-Metzger, Sprecherin für Senior*innenpolitik der Grünen Fraktion Hamburg: „Ältere Menschen werden durch willkürliche Altersgrenzen in vielen Lebensbereichen benachteiligt. So verweigern Banken beispielsweise Kredite, selbst wenn ausreichend Sicherheiten vorhanden sind – oder Versicherungen verlangen höhere Tarife, ohne die zugrunde liegenden Kriterien transparent offenzulegen. Auch im Ehrenamt stoßen ältere Menschen oft auf unnötige Altersbeschränkungen, obwohl sie mit vollem Einsatz weiterhin hervorragende Arbeit leisten. Denn klar ist: Kompetenzen, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit kennen kein Alter! Ein Mensch lässt sich nicht auf eine Zahl reduzieren. Diese Form der Altersdiskriminierung ist inakzeptabel und wir müssen ihr entschieden entgegentreten. Mit der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir den Schutz vor Altersdiskriminierung stärken und für mehr Chancengleichheit sorgen.“