Zum Hauptinhalt springen

Entscheidung zur Kultur- und Tourismustaxe: „Ein guter Tag für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Hamburg“

Dienstag, 17.05.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die 2013 eingeführte Kultur- und Tourismustaxe durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt. Die Beschwerden von Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen und Freiburg wurden vom Gericht abgewiesen.

Dazu Arne Platzbecker, tourismuspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Heute ist ein guter Tag für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Hamburg. Mit der Karlsruher Entscheidung ist auch weiterhin sichergestellt, dass sich Hamburg als bedeutende sowie lebendige Kultur- und Musikstadt weiterentwickeln und seine hohe kulturelle und touristische Anziehungskraft nachhaltig ausbauen kann. 2020 standen rund 15,3 Millionen Euro für wichtige Projekte aus den Bereichen Kultur, Tourismus, Sport und Medien zur Verfügung, die ohne diese Mittel in der Form nicht realisierbar gewesen wären. Insofern ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Segen für Hamburg.“

Hintergrund

Mit dem Beschluss vom 22. März hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Beschwerden von vier Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen sowie aus Freiburg abgewiesen. Diese sahen sich durch die Einführung der Übernachtungssteuer in ihren Grundrechten verletzt. Wie die acht Richter:innen des höchsten deutschen Gerichts nun klarstellen, ist die Übernachtungssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar. Die von mittlerweile 30 Städten und Kommunen erhobene Steuer auf entgeltliche Übernachtungen belaste die mit der Einziehung und Abfuhr beauftragten Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig. Auch gegen eine Ausweitung der Übernachtungssteuer gibt es von Seiten der Richter:innen keine rechtlichen Bedenken.