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Fast 10.000 neu eingebürgerte Hamburger:innen: „Hamburgs Einbürgerungsinitiative zeigt, dass Integration gelingt“

Freitag, 11.02.2022

Die Zahl der Einbürgerungen in Hamburg lag im Jahr 2021 bei 5.252 und erreichte damit erstmals wieder das Niveau der Vor-Corona-Jahre. Im Jahr 2020 war die Zahl der Einbürgerungen auf den tiefsten Wert seit dem Start der Hamburger Einbürgerungsinitiative im Jahr 2010 zurückgegangen: 4.505 Personen entschieden sich in den ersten Monaten der Corona-Pandemie dafür, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Unter den fast 10.000 Menschen, die sich in den Corona-Jahren 2020 und 2021 für eine deutsche Staatsbürgerschaft in Hamburg entschieden, waren nahezu gleich viele Frauen (4.863) und Männer (4.894) – unter ihnen 1.691 Menschen, die aus ihren Heimatländern geflüchtet waren. Unterschiede gab es jedoch bei den Hauptherkunftsländern: Während 2020 noch Afghanisten (643), Iran (400) und die Türkei (336) am stärksten vertreten waren, nahmen die Einbürgerungen aus Syrien (687) 2021 stark zu – gleichzeitig blieben die Zahlen von Afghanistan (604), dem Iran (428) und der Türkei (370) auf einem vergleichbaren Niveau wie 2020. Die SPD-Fraktion sieht die hohen Einbürgerungszahlen als Beleg für eine erfolgreiche Integrationspolitik in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Dazu Kazim Abaci, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Seit dem Corona-Schock im März 2020 haben sich nicht nur Gesellschaft und Wirtschaft erholt, sondern auch die Einbürgerungszahlen. Fast 10.000 neu eingebürgerte Hamburger:innen sind eine gute Nachricht für unsere Stadt. Die Neueingebürgerten haben ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland, viele bringen berufliche Qualifikationen und Sprachkenntnisse mit. Besonders freue ich mich über die hohe Anzahl geflüchteter Menschen, die sich für eine deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben. Einige, die 2015 nach Hamburg kamen, hatten 2021 nach sechs Jahren erstmals die Möglichkeit, eine Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das erklärt auch den steilen Aufstieg Syriens zum Hauptherkunftsland 2021. Voraussetzung dafür sind der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses sowie Sprachkenntnisse, ein Schulabschluss oder eine Ausbildung. Die Zahlen zeigen klar, dass Hamburg ein sicherer Hafen ist, der Menschen aus aller Welt ein Zuhause und neue Chancen bietet. So profitiert Hamburg vom Einsatz der Neueingebürgerten, von Vielfalt und Einflüssen aus aller Welt. Unsere Einbürgerungsinitiative bleibt damit auch im zwölften Jahr erfolgreich und zeigt, dass Integration gelingt.“

Hintergrund

Die Einbürgerungszahlen bewegen sich in Hamburg seit Jahren auf einem hohen Niveau (2015: 5.891; 2016: 5.819; 2017:5.600; 2018: 5.772; 2019: 5.839). Im Jahr 2020 wurden 6.268 und im Jahr 2021 9.533 Einbürgerungsanträge gestellt. Aufgrund dieser Anträge wurden 2020 4.505 Personen, davon 2.345 Frauen und 2.160 Männer, sowie 2021 5.522 Personen, davon 2.518 Frauen und 2.734 Männer, eingebürgert, die die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllten. Im Jahr 2020 erfolgte von insgesamt 4.505 eingebürgerten Personen bei 2.806 Personen eine Einbürgerung unter Beibehaltung der Herkunftsstaatsangehörigkeit. Im Jahr 2021 erfolgte von insgesamt 5.252 eingebürgerten Personen bei 3.442 Personen eine Einbürgerung unter Beibehaltung der Herkunftsstaatsangehörigkeit. Da viele Herkunftsländer sich entweder grundsätzlich weigern, ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus der Herkunftsstaatsangehörigkeit zu entlassen oder aber exorbitante Zahlungen dafür verlangen, ist die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit inzwischen ein häufiger Vorgang. Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union befanden sich 2020 noch 195 Britinnen und Briten unter den eingebürgerten Personen. Im Jahr 2021 ist dieser Effekt abgeklungen, sodass das Vereinigte Königreich nicht mehr in der Liste der Hauptherkunftsländer aufgeführt ist. Die Staatsangehörigkeit kann nach acht Jahren regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. Durch den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses kann diese Frist auf sieben Jahre gesenkt werden. Durch besondere Integrationsleistungen wie Schul- oder Ausbildungsabschlüsse und sehr gute Sprachkenntnisse kann ein Antrag bereits nach sechs Jahren gestellt werden.