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Grundsteuerreform setzt auf Wohnlagemodell: Mit der Hamburger Lösung erhebliche Mehrbelastungen vermeiden

Dienstag, 16.03.2021

Der Hamburger Senat hat heute den Gesetzentwurf für eine neue Grundsteuer beschlossen. Entsprechend der bereits in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres vorgestellten Eckpunkte sieht der Entwurf ein sogenanntes Wohnlagemodell vor, welches unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung der Grundsteuer heranzieht.

 

Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform der Grundsteuer ist seit langem Gegenstand unserer Beratungen im Haushaltsausschuss. Es ist richtig, dass der Senat den Spielraum der sogenannten Öffnungsklausel nutzt und eine vom Bundesrecht abweichende Regelung trifft – zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen in Stadtstaaten und Flächenländern, um allen Bürgerinnen und Bürgern mit einer bundesweiten Regelung gerecht werden zu können. Das dem Entwurf zugrundeliegende Wohnlagemodell ist für Steuerpflichtige und Verwaltung einfach handhabbar und transparent. Darüber hinaus berücksichtigt es die besonderen Herausforderungen unserer Stadt – etwa im Hinblick auf stark gestiegene Grundstückspreise und einen angespannten Wohnungsmarkt. Es war und ist unser erklärtes Ziel, im Zuge der notwendigen Grundsteuerreform deutliche Härten, Mehrbelastungen sowie Verwerfungen am Immobilienmarkt zu vermeiden. Diesem Ziel wird das gewählte Wohnlagemodell am besten gerecht. Es schafft eine passgenaue Lösung für Hamburg. Über die Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden wir vor dessen Beschluss durch die Bürgerschaft umfassend im Haushaltsausschuss beraten.“