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Hamburger Modell: Bürgerschaft beschließt neues Grundsteuerrecht

Mittwoch, 18.08.2021

Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert in ihrer heutigen Sitzung das neue Grundsteuerrecht für Hamburg. Hamburg setzt dabei auf ein Wohnlagemodell, welches unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung der Grundsteuer heranzieht. Damit nutzt Hamburg die Möglichkeit einer Öffnungsklausel, um von der Bundesregelung abzuweichen. Das Hamburger Modell soll eine spürbare Erhöhung der Grundsteuer aufgrund des starken Anstiegs der Bodenwertentwicklung verhindern. Im Zuge der Verabschiedung des Grundsteuerrechts bringen die Fraktionen von SPD, Grüne und CDU auch einen Zusatzantrag ein, der neben einigen Änderungen am Grundsteuergesetz eine regelmäßige Berichterstattung des Senats über die Umsetzung der neuen Grundsteuer sicherstellen soll.

 

Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben frühzeitig erkannt, dass ein neues Grundsteuermodell den besonderen Gegebenheiten eines Stadtstaates und einer prosperierenden Stadt mit einem angespannten Wohnungsmarkt Rechnung tragen muss. Es war daher richtig, dass Hamburg von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat. Unser Modell geht bei der Berechnung der Steuer von der Fläche aus und ergänzt diese durch das in Hamburg etablierte und rechtlich gesicherte Wohnlagenverzeichnis. Vereinfacht ausgedrückt heißt dies: Grundsätzlich nehmen wir bei den Messzahlen einen Abschlag von 30 Prozent für Wohnen im Vergleich zu Gewerbeimmobilien vor. Die Wohnlage unterscheidet dann weiter nach normaler und guter Wohnlage. Für die normale Wohnlage sehen wir einen weiteren Abschlag vor. Da wir insbesondere diejenigen im Blick haben müssen, die in geförderten Wohnungen – also Sozialwohnungen – leben, sehen wir für diese Wohnungen einen weiteren Abschlag vor. Das Verfahren wird für die Bürgerinnen und Bürger sehr einfach sein. Die Angaben, die von den Steuerpflichtigen gemacht werden müssen, sind aus jedem Mietvertrag oder einem Grundbuchauszug einfach abzulesen. Wir schaffen also ein transparentes und für die Finanzverwaltung einfach anzuwendendes Verfahren. Es wird aufkommensneutral sein, sodass der Stadt die wichtigen Einnahmen aus dieser Steuer erhalten bleiben. Die erhöhte Grundsteuer C für brachliegende aber baureife Grundstücke wird Spekulationen mit Boden entgegenwirken. Das ist im Sinne einer nachhaltigen Bodenpolitik sinnvoll und schützt die Hamburgerinnen und Hamburger vor unkontrollierbaren Preissteigerungen. Für unseren Weg sprechen auch die im Haushaltsausschuss befragten Expertinnen und Experten. Selten habe ich eine so einmütig positive Beurteilung eines Gesetzesvorhabens erlebt. Mit unserem Zusatzantrag stellen wir zudem sicher, dass die Bürgerschaft regelmäßig über die Auswirkungen des neuen Grundsteuermodells informiert wird, um gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können.“

 

Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das im großen Konsens mit Mietervereinen und Grundbesitzverbänden erarbeitete Grundsteuermodell für Hamburg ist eine gute Nachricht für die Mieter*innen in dieser Stadt. Das Ziel der Grundsteuerreform war die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens, nicht dessen Erhöhung und damit eine Stabilisierung der Mieten in der Stadt. Dies ist uns gelungen. Mit der Einführung der Grundsteuer C haben wir zudem ein zusätzliches Instrument zur Bekämpfung gegen Bodenspekulation geschaffen. Das ist ein großer Erfolg. Die von der CDU-Fraktion geäußerte Kritik daran weisen wir klar zurück. Die Grundsteuer C soll Bodenspekulationen unattraktiver machen. Sie ergänzt neben der neuen Bodenpolitik und sozialen Erhaltungsverordnung den Instrumentenkasten der Stadt.“

 

Dazu Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Von der notwendigen Neuregelung der Grundsteuer sind alle Menschen in der Stadt betroffen. Als Hamburger CDU haben wir frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine Grundsteuer auf Basis aktueller Immobilienwerte nicht akzeptabel ist. Dies würde für Mieter und Eigentümer in vielen unterschiedlichen Stadtteilen zu massiven Mehrbelastungen führen. Daher unterstützen wir eine eigene Landesregelung bei der Grundsteuer auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Das nun vorliegende Gesetz ist ein einfaches und transparentes Modell, für das sich auch andere Bundesländer entschieden haben. Die Grundsteuer bleibt zur Finanzierung wichtiger kommunaler Aufgaben erhalten. Das Gesamtaufkommen wird nicht erhöht. Für uns ist klar: Die Grundsteuerreform darf nicht zu hohen Zusatzkosten für Mieter und Eigentümer in unserer Stadt führen. Dies gilt für Wohngebäude, aber auch für gewerblich genutzte Immobilien, zu denen bislang noch weniger Daten vorliegen. Daher ist es auch ganz wichtig, dass die Bürgerschaft weiter regelmäßig über die Umsetzung der Grundsteuerreform und mögliche Belastungsverzerrungen in einzelnen Fällen informiert wird. Eine zusätzliche Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke lehnen wir allerdings klar ab. Dies ist eine Alibi-Lösung, die schon einmal gescheitert ist und von allen Experten skeptisch gesehen wird. Hier sollte auch der Senat erkennen, dass durch eine Grundsteuer C keine zusätzlichen Bauflächen aktiviert werden.“

 

Hintergrund

Der Haushaltsausschuss hat im Vorfeld der Bürgerschaftlichen Beratungen in einer Anhörung im Haushaltsausschuss Expertinnen und Experten zu den Auswirkungen der verschiedenen Grundsteuermodelle befragt. Dabei hatte sich eine starke Präferenz für das nun vorliegende Hamburger Wohnlagemodell abgezeichnet. Vom Mieterverein Hamburg über den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen bis zum Grundeigentümerverband Hamburg hatten alle das Gesetz als geeignet, gut oder richtig beurteilt.