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Haushalt 2019/2020: Soziale Hilfen ausbauen, Zugänge zum Arbeitsmarkt erleichtern

Mittwoch, 12.12.2018

Im Rahmen der Haushaltsberatungen befasst sich die Bürgerschaft heute mit dem Etat der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration für die im Haushaltsplan-Entwurf insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro vorgesehen sind. In der Debatte zu den Themenfeldern Sozialpolitik und Integration verweist Ksenija Bekeris, stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion auf wichtige Erhöhungen im Sozialetat: So konnten etwa die Hilfen zur Existenzsicherung um fast 40 Millionen und die Hilfen für Menschen mit Behinderung um 27 Millionen Euro gesteigert werden.

 

Dazu Ksenija Bekeris: „Die Regierungsfraktionen von Sozialdemokraten und Grünen setzen zusätzlich zum Senats-Haushalt noch einmal Akzente in den Bereichen Opferschutz, Hilfen für Wohnungslose sowie Stärkung der Demokratie und Vielfalt. Wir stärken Präventions- und Beratungsangebote für Gewaltopfer, sanieren die bestehenden Frauenhäuser und schaffen zusätzlich ein Weiteres. Ich freue mich, dass wir zusätzlich 15 Personalstellen für die Fachstellen für Wohnungsnotfälle schaffen können, um die wichtige Arbeit dieser Stellen für die Schwächsten am Wohnungsmarkt zu unterstützen. Außerdem bewilligen wir zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Prävention von Antisemitismus sowie in Höhe von 60.000 Euro für den Abbau von Benachteiligungen im Rahmen der Anti-Diskriminierungsarbeit. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.“

 

Mit Blick auf die Arbeitsmarktpolitik ergänzt Jens-Peter Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Auch in der Arbeitsmarktpolitik hat der Senat für den Sozialetat eine deutliche Steigerung gegenüber den Jahren 2017 und 2018 vorgesehen. Ab 2019 stehen zudem neue Möglichkeiten für den ‚sozialen Arbeitsmarkt‘ im SGB II zur Verfügung, die der Bund im Laufe der kommenden Jahre mit bis zu 4 Milliarden Euro unterstützt.“ Im Rahmen dieser Maßnahmen können sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zum Tariflohn für Langzeitarbeitslose aufgesetzt werden. Darüber hinaus schaffen die Regierungsfraktionen mit einem Antrag bei den Landesmitteln noch einmal einen zusätzlichen Ausgabenrahmen von bis zu zwei Millionen Euro, um extrem niedrigschwellige Angebote für Langzeitarbeitslose einzurichten, die kurz vor der Grenze zur Erwerbsunfähigkeit stehen.

 

„Auch diesen Menschen wollen wir strukturierende und sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten. Das hat sich in den vergangenen Jahren als sehr sinnvoll herausgestellt. Trotz Rekordzahlen auf dem Arbeitsmarkt und einer niedrigen Arbeitslosenquote behalten wir damit weiterhin die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt im Blick. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass diejenigen, die Arbeit haben, mit Weiterbildungen und guten Arbeitsbedingungen auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen haben“, erklärt Schwieger.