Knapp vier Millionen Euro Bundesförderung: Rückenwind für Hamburgs Schwimminfrastruktur
Mittwoch, 23.09.2026
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute Bundesmittel in Höhe von rund 3,94 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung Hamburger Schwimmbäder beschlossen. Die Förderung knüpft an die umfangreichen Hamburger Anstrengungen zur Stärkung der Schwimminfrastruktur und eine Reihe bürgerschaftlicher Initiativen der Regierungsfraktionen an.
Dazu Juliane Timmermann, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Bundesförderung ist eine sehr gute Nachricht für den Schwimmsport in Hamburg. Unsere Arbeit der vergangenen Jahre zahlt sich aus: Wir haben den Sanierungsbedarf bei den Lehrschwimmbecken systematisch in den Blick genommen, eigene Hamburger Mittel bereitgestellt und frühzeitig darauf gesetzt, diese mit Bundesmitteln zu ergänzen. Jetzt kommen knapp vier Millionen Euro zusätzlich nach Hamburg. Das gibt uns weiteren Rückenwind für moderne und verlässliche Schwimminfrastruktur in unserer Stadt. Schwimmen zu können ist weit mehr als Sport. Es ist eine lebenswichtige Fähigkeit und eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe. Deshalb brauchen wir gute Wasserflächen für den Schwimmunterricht, die Vereine und für Menschen jeden Alters. Hamburg investiert seit Jahren konsequent in seine Sport- und Schwimminfrastruktur. Die verfügbaren ganzjährig nutzbaren Wasserzeiten nehmen zu. Die zusätzlichen Bundesmittel helfen uns dabei, diesen Weg fortzusetzen und notwendige Modernisierungen weiter voranzubringen.“
Hintergrund
SPD und Grüne hatten bereits 2024 eine Sanierungsoffensive für die Hamburger Lehrschwimmbecken auf den Weg gebracht und dafür zunächst 400.000 Euro Planungsmittel bereitgestellt (Drs. 22/15954). Im Doppelhaushalt 2025/26 folgten weitere 1,5 Millionen Euro für konkrete Sanierungsmaßnahmen (Drs. 22/17226). Mit einem weiteren Antrag hatte Rot-Grün im Mai dieses Jahres zudem darauf gedrängt, das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ gezielt für Hamburg zu nutzen (Drs. 23/4021).