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Mieter:innen besser schützen: Bund greift Hamburger Forderungen zu Indexmieten und möbliertem Wohnen auf

Mittwoch, 29.04.2026

Die rot-grüne Regierungskoalition fordert seit langem eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen und mehr Transparenz und klarere Regeln bei der Vermietung möblierter Wohnungen (siehe Anlage). Der heutige Beschluss zeigt, dass dieser Einsatz auf Bundesebene Wirkung entfaltet. Konkret sieht der Entwurf unter anderem eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten sowie mehr Transparenz und klarere Regeln bei der Vermietung möblierter Wohnungen vor. Damit können Schlupflöcher im Mietrecht geschlossen und Mieter:innen künftig wirksamer geschützt werden.

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Gerade in einer Mieter:innenstadt wie Hamburg brauchen wir klare Regeln, die Mieter:innen im Alltag wirklich schützen. Der vom SPD-geführten Bundesjustizministerium ins Kabinett eingebrachte Gesetzesentwurf greift jetzt auf, was die FDP im Bund vorher blockiert hat und wir in Hamburg seit Jahren fordern: Indexmieten dürfen in Zeiten hoher Inflation nicht zur Kostenfalle werden und möblierte Wohnungen dürfen nicht dazu dienen, die Mietpreisbremse zu umgehen. Dass Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten künftig ab drei Prozent pro Jahr gebremst werden können und Möblierungszuschläge offengelegt werden müssen, ist ein wichtiger Fortschritt. Das stärkt Transparenz, schiebt Missbrauch einen Riegel vor und ist ein Erfolg des langen politischen Drucks aus Hamburg. Jetzt kommt es darauf an, den Entwurf zügig in Gesetzesform zu bringen und den Mieter:innenschutz an dieser Stelle nicht zu verwässern.“

Hintergrund

Der Gesetzesentwurf wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen und sieht unter anderem eine Bremse ab einer Drei-Prozent-Grenze für Indexmieten in angespannten Märkten sowie neue Offenlegungs- und Berechnungsregeln für Möblierungszuschläge vor. Damit werden zentrale Punkte aufgegriffen, die die SPD-Fraktion Hamburg seit Langem einfordert (siehe Anlage). Zudem sieht der Entwurf unter anderem mieterschutzrechtliche Regelungen bei der Schonfrist ordentlicher Kündigungen vor. Bei der Anwendung von vereinfachten Verfahren sollen die Wertgrenzen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen auf 20.000 Euro angehoben werden.