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One-Stop-Shop-Prinzip: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Aufsichtsstrukturen vereinfachen

Mittwoch, 22.10.2025

In Deutschland müssen Unternehmen mit mehreren Standorten mit verschiedenen Datenschutzbehörden kommunizieren – je nach Bundesland und Zuständigkeit. Das schafft in vielen Fällen übermäßige Bürokratie und sorgt für Wettbewerbsnachteile. In der EU gilt hingegen das One-Stop-Shop-Prinzip: Dort ist bei grenzüberschreitenden Datenschutzangelegenheiten nur die Aufsichtsbehörde am Hauptsitz eines Unternehmens zuständig. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ersuchen daher den Senat, sich im Bundesrat für die Einführung eines nationalen One-Stop-Shop-Prinzips einzusetzen. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft am 12. November.

Dazu Tim Stoberock, Experte für digitale Verwaltung der SPD-Fraktion Hamburg: „Ein funktionierender, moderner Datenschutz ist für Bürger:innen und Unternehmen wichtig. Aber: Unternehmen dürfen dabei keine Wettbewerbs- und Innovationsnachteile durch übermäßige Bürokratie erleiden. Auf europäischer Ebene zeigt das One-Stop-Shop-Prinzip bereits, dass effektiver Datenschutz auch mit schlanken Verfahren möglich ist. Deshalb wollen wir dieses Prinzip auch in Deutschland einführen und ersuchen den Senat, sich dafür im Bundesrat einzusetzen. Künftig soll die Aufsichtsbehörde am Hauptsitz eines Unternehmens die Federführung übernehmen. So schaffen wir mehr Rechtssicherheit und bauen Wettbewerbsnachteile für Unternehmen ab. Gleichzeitig wollen wir, dass Datenschutzaufsichtsbehörden besser zusammenarbeiten und ihre Zuständigkeiten koordinieren – das stärkt die Wirtschaft und den Datenschutz insgesamt.“

Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Digitalisierung und Datenschutz der Grünen Fraktion Hamburg: „In Deutschland ist jedes Bundesland für die Datenschutzaufsicht selbst zuständig. Für Unternehmen, die in mehreren Bundesländern niedergelassen sind, bedeutet das einen erheblichen Abstimmungsaufwand, Rechtsunsicherheit und unnötige Bürokratie. Durch das sogenannte One-Stop-Shop-Prinzip wollen wir nun bundesweit für Vereinfachung und mehr Effizienz sorgen. Nach diesem Prinzip ist künftig ausschließlich die Aufsichtsbehörde am Hauptsitz des Unternehmens zuständig für den Datenschutz. Behörden erhalten dadurch die Möglichkeit, sich stärker als bislang zu spezialisieren und Expertise in ihrem Bereich aufzubauen. In Hamburg ist beispielsweise die Datenschutzbehörde im Umgang mit digitalen Diensten und Online-Tracking besonders versiert, weil Google Deutschland hier seinen Hauptsitz hat. Bei der Datenverarbeitung zwischen EU-Staaten hat sich One-Stop-Shop bereits bewährt. Parallel dazu wollen wir die Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden untereinander aktiv fördern. Die Kombination aus weniger unnötiger Bürokratie und besserem Wissensaustausch nützt den Behörden, Unternehmen und Bürger*innen, die auf verlässlichen Datenschutz vertrauen können."

  • Digitalisierung und Datenschutz