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PUA Cum-Ex: Ermittelnder Staatsanwalt stützt Entscheidung des Hamburger Finanzamtes

Sonntag, 06.03.2022

Der während des im vom PUA Cum-Ex untersuchten Zeitraum ermittlungsleitende Kölner Staatsanwalt, Alexander Fuchs, stützt die Entscheidung der Hamburger Steuerverwaltung, die im Zuge der Cum-Ex-Geschäfte fraglichen Steuern zunächst nicht zurückzufordern und vielmehr auf die strafrechtlichen Ermittlungen zu setzen. Dies teilte der heutige Oberstaatsanwalt am Freitag im PUA Cum-Ex als Zeuge mit. Damit vertritt er eine Einschätzung, die im Gegensatz zu der Auffassung der damals noch nicht zuständigen und heute ermittelnden Staatsanwältin steht. Alexander Fuchs hatte im fraglichen Zeitraum 2016/2017 einen engen Austausch mit der zuständigen Beamtin des Finanzamtes. Einigkeit bestand darüber, dass der Sachverhalt damals noch nicht ausreichend ausermittelt war und noch keine gerichtsfesten Beweise für Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank vorlagen. Nach gemeinsamen Überlegungen sollte bei Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Wege der Vermögensabschöpfung eine Einziehung der Steuern eingeleitet werden. Damit bestätigt die Aussage des Staatsanwalts die Vorgehensweise des Finanzamtes, die sehr detailliert in Vermerken festgehalten worden ist. Mittlerweile haben sich die Überlegungen bestätigt: Der Bundesgerichtshof hat die Rechtswidrigkeit der Cum-Ex-Geschäfte festgestellt, die Warburg Bank musste die Steuern vollumfänglich plus Zinsen in Millionenhöhe zurückzahlen.

Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher und Obmann der SPD-Fraktion Hamburg im PUA Cum-Ex: „Finanzamt und Staatsanwaltschaft haben sich sehr eng über die Ermittlungen ausgetauscht. Gemeinsames Ziel war es, einen gerichtsfesten Sachverhalt festzustellen und so nicht nur die strafrechtlich Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, sondern alle zu Unrecht gezahlten Steuern plus Zinsen zurückzuholen. Heute können wir feststellen, dass dieses Vorgehen gelungen ist: Die Warburg Bank musste die Steuern vollumfänglich zurückzahlen, sodass der Stadt Hamburg und den Steuerzahler:innen kein Schaden entstanden ist. Bei der Einschätzung der Beweislage im fraglichen Zeitraum stimmten der Staatsanwalt und die Finanzbeamtin darüber ein, dass der Sachverhalt noch nicht hinreichend ausermittelt war. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft erst im Jahre 2019 eine Anklage erheben können.“