Regelanfrage wirkt: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz
Donnerstag, 24.09.2026
Im ersten Monat der neuen Regelanfrage sind bereits bei fünf Personalverfahren für den Hamburger Staatsdienst Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aufgefallen. Für die SPD-Fraktion zeigt das deutlich: Die Überprüfung ist richtig und notwendig, um Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten. Insgesamt wurden seit Anfang August mehr als 4.000 Anfragen gestellt.
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Die ersten Zahlen zeigen, warum die Regelanfrage notwendig ist. Innerhalb nur eines Monats sind bei fünf Personalverfahren Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aufgefallen. Genau dafür gibt es dieses Instrument.
Dass uns diese Zahlen ausgerechnet eine Anfrage der Linken liefert, hat eine gewisse Ironie. Die Linksfraktion hat der Einführung der Regelanfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft nicht zugestimmt und kritisiert das Verfahren weiterhin. Die Linke hat offenbar weniger Probleme mit Verfassungsfeinden im Staatsdienst als mit einem rechtsstaatlichen Verfahren, das genau das verhindern soll. Das ist für uns nicht nachvollziehbar.
Wer unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht im Namen dieses Staates arbeiten. Wer für unseren Staat tätig ist, trägt eine besondere Verantwortung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass diejenigen, die ihre Anliegen in der Verwaltung bearbeiten, an unseren Hochschulen tätig sind oder unsere Kinder unterrichten, fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Jeder einzelne Fall wird dabei rechtsstaatlich geprüft und die Betroffenen werden angehört. Bleiben begründete Zweifel an der Verfassungstreue, erfolgt keine Einstellung. Für uns ist klar: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz.“