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Rot-Grüne Initiative – Altlastensanierung vorantreiben, Flächenrecycling verstärken

Mittwoch, 18.01.2017

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich für eine verstärkte Sanierung belasteter Flächen ein. Dafür soll jetzt ein Konzept entwickeln werden, das - unter Wahrung des Verursacherprinzips - eine zügigere Bearbeitung der Boden- und Grundwasserbelastungen und die Altlastensanierung von betroffenen städtischen und privaten Grundstücken ermöglicht. Einen entsprechenden Antrag bringt Rot-Grün zur heutigen Sitzung der Bürgerschaft ein. Wie eine belastete Liegenschaft saniert und entwickelt werden kann, wird aktuell auf dem ehemaligen Kolbenschmidt-Werksgelände in Hamburg-Ottensen deutlich. Auf dem Gelände der 2009 geschlossenen Fabrik sollen nach grundlegender Sanierung durch den Eigentümer 420 Wohnungen und neue Gewerbeflächen entstehen.

 

Monika Schaal, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: "Altlastensanierung ist oft sehr langwierig und teuer. Darum bleiben belastete Flächen vielfach ungenutzt, besonders dann, wenn die Sanierungskosten den späteren Ertrag zu überschreiten drohen. Unser Ziel ist es, solche Brachen nutzbar zu machen und so auch zusätzliche Flächen für Wohnungs- beziehungsweise Gewerbebau zu erschließen. Die Sanierungspflichtigen dürfen dabei nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Um die Altlastensanierung zügig voranzutreiben, ist es deshalb richtig und wichtig, ein Konzept zur Altlastensanierung auf den Weg zu bringen."

 

Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "In Hamburg schlummern auf vielen attraktiven Grundstücken noch Altlasten. Wir benötigen diese Flächen aber für den Bau von Wohnungen und wollen darum die Verunreinigungen im Boden schneller und besser beseitigen. Mit dem Recyceln dieser Grundstücke erhalten wir neues Bauland und schonen Hamburgs Grünflächen, die wir zum Entspannen und Durchatmen unbedingt brauchen. Darum entwickeln wir nun ein neues Konzept zur Altlastensanierung auf öffentlichem und privatem Grund. Klar ist dabei auch: Das Verursacherprinzip gilt und Eigentum verpflichtet."