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Sprachmittlung für Schutzbedürftige: Notwendige medizinische Behandlung soll nicht an Sprachkenntnissen scheitern

Mittwoch, 27.04.2022

Hamburg ist für viele Menschen, die vor Krieg und Verfolgung in ihren Herkunftsländern geflohen sind, ein sicherer und solidarischer Ort. Seit im Jahr 2015 viele Geflüchtete aus dem Nahen Osten und Afrika nach Hamburg kamen, wurden unter anderem neue digitale Instrumente in der medizinischen Versorgung, wie etwa Video-Dolmetschen, erprobt und eingesetzt. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte dabei auch Gelder für Sprachmittlung – etwa im Rahmen von Psychotherapie – zur Verfügung gestellt. SPD und Grüne ersuchen nun den Senat, die Ampel-Koalition auf Bundesebene dabei zu unterstützen, Sprachmittlung bei medizinisch notwendigen Behandlungen im Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) rechtlich abzusichern. Zudem soll geprüft werden, wie Einrichtungen und Schutzsuchende bei der Sprachmittlung unterstützt werden können (siehe Anlage). Über den rot-grünen Antrag wird heute in der Hamburgischen Bürgerschaft abgestimmt.

Dazu Claudia Loss, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „In der medizinischen Versorgung von Geflüchteten hat Hamburg seit 2015 mithilfe von Video-Dolmetschen und Angeboten zur Behandlung von Traumata wichtige Akzente gesetzt. Das war wichtig, denn in der Medizin können Übersetzungsfehler drastische Folgen haben. Sprachliche Hürden dürfen nicht dazu führen, dass die gute und sichere Versorgung der Menschen in Hamburg gefährdet ist. Deshalb ist es nur konsequent, dass wir bei der aktuellen Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine die Sprachmittlung weiter absichern und im SGB V verankern. Dabei soll sie das wichtige Erlernen der deutschen Sprache nicht ersetzen, sondern sicherstellen, dass die Menschen auch bis zum deutschen Spracherwerb medizinisch aufgeklärt und versorgt werden. Zusammen mit Sprachmittler-Pools und neuen digitalen Möglichkeiten ist die rechtliche Absicherung eine sinnvolle Maßnahme, um die Versorgung weiter zu verbessern. Auch wenn die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung immer weiter zunimmt: Die Akteure des Gesundheitswesens sind dazu aufgerufen, die Verständlichkeit ihrer mitunter mehrsprachigen Informationsangebote immer weiter zu überprüfen und zu ergänzen. Gerade in der Medizin ist das keine leichte, aber eine wichtige Aufgabe.“

Dazu Michael Gwosdz, Sprecher für Flucht der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg ist eine Stadt der vielen Sprachen. Deshalb ist es gerade für uns erfreulich, dass sich die Ampel-Koalition im Bund vorgenommen hat, Sprachmittlung im Gesundheitswesen mit einem gesetzlichen Anspruch zu verankern. Wir werden dieses Anliegen tatkräftig von Hamburg aus unterstützen. Denn ärztliche Betreuung oder ein Aufenthalt im Krankenhaus darf nicht durch Sprachbarrieren erschwert werden. Bislang sind Patient*innen beim Arzt oft darauf angewiesen, dass andere Personen für sie dolmetschen. So darf es nicht weitergehen, weshalb wir schon vor einigen Jahren eine professionalisierte Sprachmittlung im Gesundheitswesen initiiert haben, die Sprachmittler*innen qualifiziert. Wenn der Anspruch auf Sprachmittlung nun sogar gesetzlich abgesichert wird, ist das ein wichtiger Baustein für eine gute Gesundheitsversorgung. Das zeigt sich aktuell auch an der großen Fluchtbewegung aus der Ukraine: Viele neu angekommene Geflüchtete brauchen Zugang zu medizinischer Versorgung, bevor sie überhaupt Deutsch lernen können. Deshalb ist es wichtig, auch jetzt schon in unserer Stadt vor der Umsetzung des Vorhabens der Ampel die Kapazitäten für Sprachmittlung im Gesundheitswesen zu erhöhen.“