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Starkes Signal für Mieter:innenschutz: „Das Vorkaufsrecht gehört schnellstmöglich wieder in den Instrumentenkasten“

Mittwoch, 26.01.2022

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die Bürgermeisterin und Bürgermeister von Berlin, Hamburg und München heute bekannt gegeben, dass sie sich auf Landes- und Bundesebene für eine Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts einsetzen wollen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021, das die vorsorgliche Ausübung des Vorkaufsrechts bei drohender Immobilienspekulation beschränkt. Mit einem gemeinsamen Antrag hatten sich die Regierungsfraktionen im November 2021 ebenfalls für eine rechtssichere Präzisierung des Vorkaufsrechts auf Bundesebene ausgesprochen.

Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung der SPD-Fraktion Hamburg: „Die drei größten deutschen Städte senden heute ein sehr starkes Signal für den Mieter:innenschutz in Deutschland. Die SPD-geführten Metropolen erleben den deutschlandweiten Druck auf den Mietmarkt wie unter einem Brennglas. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass Hamburg, Berlin und München heute gemeinsam vorangehen, um das Vorkaufsrecht zu sichern. Das gemeindliche Vorkaufsrecht war bisher basierend auf dem BauGB und der einschlägigen Kommentierungen ein wichtiges Instrument, um Mieter:innen vor Verdrängung im Milieuschutz zu schützen. In Hamburg leben 317.000 Menschen in solchen Gebieten. Die Politik steht in der Verantwortung, dass die bisher effektiven Strategien gegen Verdrängung auch in Zukunft greifen. Das Vorkaufsrecht gehört schnellstmöglich wieder in den Instrumentenkasten. Darum haben wir in Hamburg den Senat bereits im November, also umgehend nach Verkündung des Urteils, mit einem Antrag ersucht, auf Bundesebene für Klarheit zu sorgen. Wir stehen an der Seite der Mieter:innen.“

Hintergrund

In Hamburg leben 317.000 Hamburger:innen in 16 Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung. Neue Gebiete will Rot-Grün prüfen. Zum Schutz der Wohnbevölkerung müssen bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets vorab genehmigt und daraufhin überprüft werden, ob diese die schützenswerte Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Ort gefährden. Dazu gehören der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen sowie Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können. Auch die in der Umwandlungsverordnung geregelte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen wird in die Prüfung einbezogen.