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Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts stärkt die Bürgerschaft

Dienstag, 21.12.2010

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute über die Klage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Mathias Petersen entschieden. Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Senat seiner verfassungsrechtlichen Auskunftspflicht bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage nicht nachgekommen ist. Dieses Urteil kommentiert die Obfrau der SPD-Fraktion im Verfassungsausschuss, Britta Ernst:

 

„Wir hatten in der Vergangenheit häufig den Eindruck, dass der Senat seine Antwortpflichten nicht ernst nimmt. Mit seinem heute ergangenen Urteil stärkt das Verfassungsgericht das Fragerecht der Bürgerschaftsabgeordneten. Der Senat kann künftig nicht mehr auf der Grundlage unbegründeter Floskeln die Antwort verweigern. Das Urteil hat daher grundlegende Bedeutung für die Kontrolle des Senats durch das Parlament.“